Die umstrittenen Lizenzierung für Bewegtbildinhalte, die über das Internet verbreitet werden nimmt allmählich Formen an. Am Dienstag wies Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienastalten, darauf hin, dass in Deutschland alle Veranstalter von Fernsehprogrammen der Lizenz-Pflich unterlägen."Es macht dabei medienrechtlich keinen Unterschied, ob Inhalte im herkömmlichen Fernsehen oder über das Internet verbreitet werden", so Schneider. Wenn es sich bei den verbreiteten Inhalten um lineare Programme - das heißt mit festen Ablaufschema ohne die Möglichkeit zum Einzelabruf - handele, seien die Betreiber-Unternehmen in der Bringschuld gegenüber der Medienaufsicht. Somit sind nun alle Anbieter von Web-TV-Programmen aufgerufen, eine Lizenz zu beantragen.



