Foto: Uwe VölknerDie umstrittenen Lizenzierung für Bewegtbildinhalte, die über das Internet verbreitet werden nimmt allmählich Formen an. Am Dienstag wies Norbert Schneider, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Vorsitzender der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienastalten, darauf hin, dass in Deutschland alle Veranstalter von Fernsehprogrammen der Lizenz-Pflich unterlägen.

"Es macht dabei medienrechtlich keinen Unterschied, ob Inhalte im herkömmlichen Fernsehen oder über das Internet verbreitet werden", so Schneider. Wenn es sich bei den verbreiteten Inhalten um lineare Programme - das heißt mit festen Ablaufschema ohne die Möglichkeit zum Einzelabruf - handele, seien die Betreiber-Unternehmen in der Bringschuld gegenüber der Medienaufsicht. Somit sind nun alle Anbieter von Web-TV-Programmen aufgerufen, eine Lizenz zu beantragen.
 


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Die Lizenzierung von fernsehähnlichen Inhalten im Internet ist recht umstritten. So fehlt es derzeit noch an klaren allgemein nachvollziehbaren Kriterien für die Einstufung von Internetinhalten als Rundfunk. Zudem sei - so argumentieren die Gegner - die Erteilung von Rundfunklizenzen auf die ehemalige Frequenzknappheit in den analogen Netzen zurückzuführen und somit in Zeiten nahezu unbegrenzter Kapazitäten im Netz hinfällig. Zudem lässt die Lizenz-Pflicht  Internetangebote, die außerhalb von Deutschland betrieben werden, außer Acht. Die klassischen Rundfunkanbieter - wie zum Beispiel Fernsehsender - hingegen sehen Handlungsbedarf, da sie sich gegenüber anderen Medienhäusern, die im Internet Videos anbieten, gegenüber benachteiligt sehen.