In der juristischen Auseinendersetzung zwischen dem Hessischen Rundfunk und seinem ehemaligen Sportchef Jürgen Emig konnte der Sender wieder einen Erfolg verbuchen. Der HR muss den nach Korruptionsvorwürfen gefeuerten Emig nicht weiterbeschäftigen, einen entsprechenden Antrag lehnte das Frankfurter Arbeitsgericht ab.
Der Hessische Rundfunk brauchte drei Anläufe, um Emig zu entlassen. Zwei zunächst ausgesprochene Verdachtskündigungen scheiterten zunächst aus formalen Gründen. Im Vorfeld hatte sich der Korruptionsverdacht gegen Emig erhärtet. Er ist wegen Bestechlichkeit als Amtsträger, Anstiftung zur Bestechung sowie Betrug und Untreue angeklagt. Emig soll umstrittene Produktionskostenzuschüsse für Sportübertragungen kassiert, diese dann aber nicht an den Sender weitergeleitet haben.
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Ein weiterer juristischer Streit über die Gültigkeit der dritten Kündigung ruht derzeit noch. Dieser sei allerdings nur noch für mögliche Altersansprüche Emigs und Schadenersatzforderungen des Senders wichtig. Eine Rückkehr Emigs an seinen alten Arbeitsplatz gibt es in jedem Fall nicht mehr.