Logo: ProSiebenSAT.1Etappensieg für Springer: Das OLG Düsseldorf muss nun doch die Klage der Axel Springer AG gegen die Untersagung der Übernahme von ProSiebenSat.1 verhandeln. Der Bundesgerichtshof hat somit eine Entscheidung des Oberlandesgerichts aufgehoben, das die Klage zunächst als unzulässig zurückgewiesen hatte.

Springer hatte vor dem BGH erneut betont, dass ProSiebenSat.1 "nach wie vor ein höchst Attraktives Unternehmen" für Springer sei und "die strategische Logik einer Übernahme nach wie vor gegeen sei". Derzeit könne Springer aber nicht einmal die Aufstockung ihrer Beteiligung, geschweige denn eine Übernahme in Betracht ziehen, da die Untersagungsverfügung und die Untersagungsgründe nicht angefochten werden konnten.


Springer sieht sich zudem auch benachteiligt, weil das Unternehmen nicht nur an der Übernahme von ProSiebenSat.1 gehindert werde, sondern auch andere Akquisitionen in Deutschland erschwert oder ganz verhindert würden. Diese Situation will das Unternehmen nun mit einer Rechtsbeschwerde klären.

Das Bundeskartellamt hatte die Fusion Anfang 2006 untersagt, obwohl Springer zahlreiche Zugeständnisse angeboten hatte. Inzwischen wurde ProSiebenSat.1 an die Finanzinvestoren Permira und KKR verkauft. Ganz aufgegeben hat Springer aber offenbar noch nicht. Sollte das Gericht zugunsten Springers entscheiden wolle man noch einmal auf die neuen Eigentümer mit dem Ziel einer Übernahme zugehen, zititert die "Süddeutsche" Springer-Anwalt Schroeder.