Logo: Call-In-TV.deDer Gewinnspiel-Produzent Callactive - ein Tochterunternehmen der Produktionsfirma Endemol - unterlag am Dienstag vor dem Landgericht Berlin dem Betreiber des kritischen Internetforums "Call-In-TV.de". In einer durch Callactive angestrengten Klage ging es um die Durchsetzung von Ansprüchen, die Callactive gegenüber dem Foren-Betreiber Marc Döhler sah, da dieser gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen haben soll (DWDL.de berichtete). Zwar akzeptierte Döhler die von Callactive geforderten rund 860 Euro für die anwaltliche Abmahnung durch Callactive - abgewiesen wurde jedoch die Klage auf Erfüllung mehrerer Vertragsstrafen, die sich insgesamt auf eine Höhe von rund 35.000 Euro belaufen, die Döhler an Callactive zahlen sollte.

Der Forderung vorausgegangen war eine Unterlassungserklärung, in der Döhler sich im Februar diesen Jahres verpflichtete, nicht mehr die Tatsachenbehauptung aufzustellen, das Unternehmen Callactive arbeite in seinen Gewinnspiel-Sendungen mit Scheinanrufen, um die Zuschauer der Formate, die unter anderem auf den Sendern Viva, Nick und Comedy Central zu sehen sind, zu kostenpflichtigen Anrufen zu animieren. Wichtig aber: Im jetzigen Verfahren ging es allerdings nicht um die Frage, ob die Tatsachenbehautpung aufgestellt werden darf, sondern um die Frage, ob Döhler gegen die im Februar abgegebene Verpflichtungserklärung verstoßen hat.
 


Wie ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Landgerichts Berlin gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigte, sei die Klage am Dienstag durch das Gericht abgewiesen worden. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien zeigten sich vom Urteil außerordentlich überrascht, was sowohl Callactive-Anwalt Holger Weimann als auch Döhlers Anwalt Frank Metzing gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de bestätigen.

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Die Klage wurde dem Vernehmen nach abgewiesen, da sich die von Döhler abgegebene Unterlassungserklärung auf ein Radio-Interview beziehe, in dem er von "Fake-Anrufern" sprach. Somit sah das Gericht Beobachtern zu Folge keine Relevanz der Erklärung für die Inhalte seines Internet-Forums, in dem einzelne Nutzer auch nach Einrichtung einer technischen Wortsperre, die umstrittenen Tatsachenbehauptung aufgestellt hatten. Zudem kritisierte das Gericht die Höhe der festgelegten Vertragsstrafe. Trotz Abweisung der Klage hafte Döhler aber nach Ansicht des Gerichts nicht erst ab Kenntnisnahme von illegalen Äußerung für die Foren-Einträge der Nutzer, sondern müsse diese bereits im Vorfeld vereiteln.

Wie Callactive-Anwalt Holger Weimann im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de ankündigte, wird das Unternehmen gegen das Urteil noch am heutigen Mittwoch Berufung einlegen. Ob die Berufung Aussicht auf Erfolg hat, kann zur Stunde nur schwer prognostiziert werden, da die schriftliche Abfassung des Urteils noch nicht vorliegt.