Die Intendanten und Gremienvorsitzenden der Landesrundfunkanstalten haben sich auf ein gemeinsames Verfahren zur Durchführung des sogenannten Drei-Stufen-Tests für neue digitale Angebote geeinigt, der von der EU-Kommission gefordert wird.
Neue oder wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote müssen demnach künftig vom Rundfunkrat der für das Angebot federführenden Anstalt nach einer besonderen Prüfung genehmigt werden. Um "den bürokratischen Aufwand in Grenzen zu halten", werde man auch hier das Federführungsprinzip einsetzen. Allerdings werden auch die Rundfunkräte der anderen acht Rundfunkanstalten in das Verfahren mit einbezogen. Die Koordinierung übernimmt die Gremienvorsitzendenkonferenz (GKV). Damit sei sichergestellt, dass die Gremien frühzeitig in die Entscheidungsprozesse auf ARD-Ebene eingebunden würden und sich in das Verfahren einbringen können, so Volker Giersch, Vorsitzender der GKV.
Der Drei-Stufen-Test umfasst die Prüfung, ob das neue Angebot Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, welchen qualitativen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb es leistet und wie hoch der damit verbundene finanzielle Aufwand ist. Giersch betonte, dass man sicherstellen wolle, dass die Stellungnahmen Dritter zum Projekt eingehend geprüft und angemessen berücksichtigt würden.
Der VPRT, in dem die Privatsender organisiert sind, hat die Einigung auf das Verfahren als unzureichend kritisiet. Die formale Verständigung auf den Ablauf erfülle "noch lange nicht die zentralen Anforderungen der EU-Kommission", so VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Der Aufnahme neuer Angebote müsse stattdessen eine förmliche Beauftragung vorangehen. Doetz: "Wenn sich die ARD heute für die Verabschiedung des Drei-Stufen-Test-Verfahrens feiert, übersieht sie geflissentlich, dass zwei zentrale Voraussetzungen noch fehlen: Zum einen ist Grundlage jedweder Prüfung des Drei-Stufen-Tests die gesetzliche Auftragsdefinition. Zweitens obliegt der Abschluss des Verfahrens der Rechtsaufsicht der Länder. Mit einer internen Verständigung der Gremien sind wir also noch nicht am Ende“, so Doetz.
Zudem bemängelt der VPRT die bislang noch nicht näher konkretisierte Einbeziehung Dritter und deren Stellungnahmen ausschließlich durch die Anstaltsgremien: „"in solches Verfahren ohne externe Kompetenz und Kontrolle ist weder transparent noch zukunftsweisend. Um wirklich bewerten zu können, was neue oder veränderte Angebote für den Markt bedeuten, müsste ein unabhängiges Gremium zur Gesamtmarktanalyse eingesetzt werden", erklärte Doetz.