Bild: FocusDer "Focus" unterlag vor dem Bundesgerichtshof auch in dritter Instanz dem BKA und muss seinen Artikel "Leck verzweifelt gesucht" richtigstellen. Die eingelegte Revision wurde abgewiesen. In dem bereits 2005 erschienen Artikel hatte das Magazin berichtet, das BKA habe "offenbar" eine Geheimakte über einen Terroristen manipuliert, um einen Geheimnisverräter aus den eigenen Reihen zu enttarnen.

Die Bundesrepublik Deutschland bestreitet das und sieht die Gefahr, dass durch den Artikel das Ansehen des BKA in Gefahr. So werde der Eindruck vermittelt, das BKA lasse gezielt Geheiminformationen an die Öffentlichkeit dringen. Vor Gericht konnte der "Focus" keine Belege vorlegen, die seine Behauptung stützen und berief sich auf den Informantenschutz.

Der BGH fällte nun in letzter Instanz ein Grundsatzurteil, nachdem auch staatliche Behörden einen Anspruch auf Richtigstellung haben, wenn in der Presse falsche Tatsachenbehauptungen über sie verbreitet wurden - zumindest wenn diese die Funktion der Behörde schwerwiegend beeinträchtige. Nachdem bereits Landgericht und Oberlandesgericht Hamburg den "Focus" zur Richtigstellung verurteilt hatten, wurde nun nur noch verhandelt, ob die Behörde überhaupt einen Richtigstellungsanspruch habe