Logo: ARDAuch wenn das Kommentieren und Zeigen von Ausschnitten anderer Sendungen in "TV Total" in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung verloren hat: Noch immer gehört es als festes Element zu der von Stefan Raab moderierten Show dazu. Ein Streitfall war aber in der Vergangenheit schon des Öfteren, ob und wie die anderen Sender, deren Ausschnitte gezeigt werden, zu entlohnen sind.

2002 wollte etwa RTL über 800.000 Euro an Lizenzgebühren für die Verwendung von Ausschnitten in "TV Total" - oder wie der damalige RTL-Chefredakteur Hans Mahr es ausdrückte: den "schnöden Bilderklau" - sehen. Bevor es zu einer Gerichtsentscheidung kam, einigten sich die beiden Parteien außergerichtlich. Mit Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe gibt es ohnehin keine Problem, nur die ARD stellte sich quer.

1.278,23 Euro für die Nutzung von Programmausschnitten will die ARD pro angefangener Minute von Brainpool haben und zog im Falle eines 20-sekündigen Ausschnittes zum Thema "Spontan-Jodeln" aus der Sendung "Landparty in Hüttenberg" des Hessischen Rundfunks vor Gericht. Fünf Jahre später liegt inzwischen das letztinstanzliche Urteil vor: Nachdem die ARD bereits vom Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt Recht bekommen hatte, wies Ende 2007 - wie erst jetzt bekannt wurde - auch der Bundesgerichtshof die von Brainpool eingelegte Revision gegen das Urteil zurück. Demnach musste Brainpool die geforderten 1.278,23 Euro an Lizenzgebühren zahlen.

Ein Urteil, das Brainpool vor größere Probleme stellt, wie in verschiedenen Presseberichten zu lesen war? Bei Brainpool selbst bleibt man gelassen. "Wir sind froh, dass es jetzt ein Urteil gibt", sagt dazu Brainpool-Geschäftsführer Dr. Andreas Scheuermann im Gespräch mit DWDL.de. "Allerdings hätten wir uns eine grundsätzlichere Entscheidung des BGH gewünscht, wie es etwa beim 'Kalkofe-Urteil' der Fall war. Letztlich wurde hier wieder nur über einen Einzelfall geurteilt."

Foto: ScreenshotIn diesem konkreten Einzelfall hatte Stefan Raab den angesprochen 20-sekündigen Ausschnitt relativ unkommentiert gezeigt. "Aus diesem Grund konnte sich Raab weder auf das Recht zur freien Bearbeitung noch auf das Zitatrecht stützen", fasst Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger das 23-seitige Urteil zusammen. Zudem habe es sich auch nicht um ein aktuelles Tagesereignis gehandelt, über das "TV Total" berichten könnte, ohne dafür Lizenzgebühren zu zahlen.

Weil sich die Einbindung und Nutzung der Ausschnitte in "TV Total" aber von mal zu mal unterscheiden und der BGH keine generellen Ausführungen machte, erwartet man bei Brainpool nun keine höheren Forderungen durch das Urteil. Derzeit bestehen Andreas Scheuermann zufolge auch keine offenen Forderungen der ARD. "Über die Lizenzgebühren für die Nutzung in der Vergangenheit haben wir uns bereits vor längerem bis auf den NDR mit allen ARD-Anstalten geeinigt", so Scheuermann zu DWDL.de.

Mit dem NDR befindet sich Brainpool jedoch seit Jahren in einem Rechtsstreit, in dem es um etliche einzelne Ausschnitte geht, die alle einzeln beurteilt werden müssten. Doch man hofft auf eine pragmatische Lösung: "Wir bieten dem NDR weiterhin an, uns auf einen Kompromiss zu einigen, in dem wir festlegen, dass ein gewisser Prozentsatz vergütet wird und der Rest nicht. Das halte ich für sinnvoller, als jahrelange Prozesse um jeden Einzelfall zu führen."