Verlagsgruppe Handelsblatt verklagt Suchmaschinen

Erst vor wenigen Tagen gab es in Dänemark ein aufsehenerregendes Urteil: Ein dortiges Gericht befand sogenannte "deep links", also Links auf Unterseiten eines Webangebots für unzulässig. Von den Medien wurde das Thema vor kurzem noch auf Sparflamme behandelt, doch sollte man die Tragweite des Urteils nicht unterbewerten: Sollten auch andere Gerichte solche Urteile fällen, dann steht eine gesamte Internet-Kultur auf dem Spiel.

So hat die Verlagsgruppe Handelsblatt jetzt gegen die Nachrichten-Suchmaschinen Newsclub.de und Paperboy.de wegen Verletzung von Urheberrechten durch "Deep Linking" gemäß §87b UrhG Klage eingereicht. Das Internetangebot www.paperboy.de steht nach einem vor längerer Zeit bereits gewonnenem Urteil am OLG Köln vor dem Bundesgerichthof (BGH).

Hintergrund der Klagen sind neben der "Verletzung von Urheberrechten" wohl der Verlust von PageImpressions durch "deep links": Denn statt von der Startseite des Anbieters bis zum letztendlichen Artikel durchzuklicken, surfen die User dank "deep links" direkt zur richtigen Seite.

DWDL wird das Thema weiter verfolgen. Nach aktuellem Stand haben die Nachrichten-Suchmaschinen Newsclub.de und Paperboy.de ihren Betrieb bis auf Weiteres eingestellt.