Logo: NDRNeues vom seit langem schwelenden Rechtsstreit zwischen dem NDR und der Produktionsfirma Brainpool wegen der Vergütung für die Verwendung von TV-Ausschnitten in "TV Total". Der NDR klagte vor Gericht einem "Focus"-Bericht zufolge auf 568.000 Euro Schadensersatz für die  Verwendung von insgesamt 309 Ausschnitten.

Doch klar ist, dass der NDR nicht für alle fraglichen Sequenzen den vollen Satz verlangen kann. Um die genaue Summe festzulegen, müsste das Gericht aber alle 309 Ausschnitte einzeln beurteilen - ein jahrelanger Rechtsstreit durch mehrere Instanzen wären wohl die Folge. Um ein derart langwiriges Verfahren zu verhindern, hat das Gericht nun stichprobenartig geprüft, in wie vielen Fällen der NDR alleiniger Rechteinhaber ist und kam dabei laut "Focus" auf einen Anteil von 25 Prozent. Auf dieser Basis schlug das Gericht einen Vergleich in Höhe von 130.000 Euro vor. Bis Ende August haben die beiden Parteien nun Zeit, sich außergerichtlich zu einigen.

Brainpool hatte sich für einen Vergleich bereits aufgeschlossen gezeigt. Geschäftsführer Dr. Andreas Scheuermann erklärte kürzlich bereits im Gespräch mit DWDL.de: "Wir bieten dem NDR weiterhin an, uns auf einen Kompromiss zu einigen, in dem wir festlegen, dass ein gewisser Prozentsatz vergütet wird und der Rest nicht. Das halte ich für sinnvoller, als jahrelange Prozesse um jeden Einzelfall zu führen."

Mit allen übrigen ARD-Sendern habe sich Brainpool für die Nutzung in der Vergangenheit ohnehin bereits geeinigt, so Scheuermann. Auch mit weiteren Sendern wie RTL gibt es seit längerem eine Einigung. Bei Ausschnitten von Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe gibt es ohnehin keine Probleme. 

Kürzlich hatte Brainpool einen Rechtsstreit um die Verwendung eines Ausschnitts des Hessischen Rundfunks verloren und wurde zur Zahlung der geforderten 1.278,23 Euro verurteilt. Allerdings handelte es sich bei dem Urteil lediglich um eine Einzelfallentscheidung, die für den Streit mit dem NDR damit eher unbedeutend ist.