Grafik: DWDL; Logo: ProSiebenDie Situation an sich ist eigentlich absurd: Zwei Fernsehsender gaben gleichzeitig eine Neuverfilmung des gleichen Romans "Der Seewolf" in Auftrag. Eine Tatsache, die seit einiger Zeit nun auch die Gerichte beschäftigt, weil die Tele München Gruppe, die schon die Originalverfilmung 1971 einst produzierte, ihre Rechte beeinträchtigt sieht.

Am 12. September bestätigte das Landgericht München I dann auch, dass die von ProSieben beauftragte Hofmann & Voges-Produktion nicht den Titel "Der Seewolf" oder "Seewolf" tragen darf. Grund für diese Entscheidung sei der Vorrang des Titels und der Marke der Originalverfilmung "Der Seewolf" aus dem Jahr 1971, die damals die Tele München Gruppe für das ZDF produzierte. Bei ProSieben war man allerdings der Meinung, an das Urteil nicht gebunden zu sein und hielt weiter an der Planung, den Film als "Der Seewolf" auszustrahlen, fest.

Aus diesem Grund beantragte die Tele München Gruppe eine einstweilige Verfügung gegen ProSieben, mit der man die Benutzung des Titels "Der Seewolf" für dessen Event-Zweiteiler untersagen wollte. Am Montag wies das Münchner Landgericht die einstweilige Verfügung aber zurück.

Geschlagen geben will man sich bei der Tele München Gruppe deswegen aber noch nicht. Nachdem am Montag zunächst keine Stellungnahme zu bekommen war, betont man am Dienstag nun, dass eine endgültige Klärung im Wege des Hauptsacheverfahrens gegen ProSieben herbeigeführt werden solle, das nun unmittelbar stattfinden soll. Die Entscheidung vom Montag habe lediglich vorläufigen Charakter gehabt. Tele München werde weiterhin für den Schutz ihres Titels "Der Seewolf" und "Seewolf" sorgen, heißt es in einer Mitteilung.