Grafik: DWDL.deAlexander Kluge darf mit seiner dctp weiterhin die Drittanbieter-Sendezeit bei RTL bestreiten. Das Verwaltungsgericht Hannover hat am Montag einen Eilantrag von Ulrich Wickerts Produktionsfirma UWP gegen eine entsprechende Entscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt abgelehnt.

Hintergrund: Eigentlich soll die Drittanbieter-Regelung, nach denen die großen Privatsendern unabhängigen Veranstaltern Sendezeit gewähren müssen, die Vielfalt in den Bereichen Kultur, Bildung und Information sicherstellen. Allerdings bekommt DCTP nicht nur bei RTL regelmäßig den Zuschlag, sondern produziert auch für Sat.1 und Vox, was dem Vielfaltsgedanken eher abträglich ist.

Bei der letzten Vergabe bewarb sich erstmals auch UWP um die Lizenz. Die NLM entschied nach Erörterung mit RTL aber, die Lizenz erneut für fünf Jahre an dctp zu vergeben. Dagegen hat UWP Klage erhoben und in einem gesonderten Eilverfahren die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gefordert, um zu verhindern, dass dctp weiter sendet. Außerdem verlangte UWP, dass ihr die Lizenz vorläufig erteilt wird, zumindest aber im wöchentlichen Wechsel mit dctp.

Alle diese Anträge blieben im Eilverfahren aber erfolglos. Das Gericht entschied, dass die NLM das Vergabeverfahren ordnungsgemäß durchgeführt habe. Wickerts Vorwurf, er sei von der NLM nicht einmal angehört worden, wurde zurückgewiesen, da es sich um ein Ausschreibungsverfahren handelt und die NLM daher zu einer Anhörung nicht verpflichtet gewesen sei.

Auch in der Sache hat das Gericht die Auswahl der dctp nicht beanstandet. Nach Ansicht des Gerichts sei die dctp auch, anders als von Wickert behauptet, von  RTL unabhängig. Dies habe auch die KEK erneut festgestellt. Das allerdings ist durchaus fraglich: RTL gehört zu Bertelsmann, das wiederum über Gruner + Jahr am Spiegel Verlag beteiligt sind. So ist RTL mittelbar mit 12,5 Prozent an Kluges Produktionsfirma DCTP beteiligt. Darüber hinaus ist Kluge einer der Gesellschafter des RTL-Schwestersenders Vox.

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Auch der Argumentation, die Lizenz erneut an dctp zu vergeben steigere die Vielfalt nicht, folgte das Gericht nicht. Die Frage, ob der Wechsel von dctp zu UWP einen weiteren Vielfaltsgewinn mit sich brächte, sei von der NLM abgewogen und zulässigerweise verneint worden, weil die Bewerbungen von UWP und dctp nicht vergleichbar waren, so das Gericht. In diesem Punkt hatte sich die KEK in einer früheren Stellungnahme schon deutlich kritischer geäußert, letztlich aber trotzdem keine Einwände gegen die Entscheidung für dctp gehabt.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bleibt bei RTL somit auch in den kommenden fünf Jahren alles beim Alten. Wickerts UWP hat aber noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Entscheidung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts einzulegen.