"Harald Schmidt Show" 2004 noch nicht gesichert

So gewissenhaft wie Harald Schmidt mit überlegten Formulierungen in seiner Show stets juristischen Problemen aus dem Weg geht, so gewissenhaft wird bei SAT.1 derzeit die Programmplanung für den Januar betrieben: Solange der Sender mit der Bonito TV GmbH, deren Geschäftsführer Harald Schmidt ist, keinen neuen Vertrag für das kommende Jahr abgeschlossen hat, kann man nicht mit der "Harald Schmidt Show" planen. Man kann einer noch nicht unterschriftsreifen Entscheidung nun einmal nicht vorgreifen. Denn...

Gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" bestätigte Harald Schmidt am Freitag, dass der momentan laufende Vertrag mit SAT.1 am 31. Dezember 2003 ausläuft. Einen neuen Vertrag habe er noch noch nicht unterschrieben. Seit Samstagmittag ist ein Interview des neuen SAT.1-Geschäftsführers Roger Schawinski bekannt, in dem er dem Hamburger Nachrichtenmagazin "Spiegel" verrät, dass er bereits am Freitagmorgen mit Schmidt telefoniert habe und für die kommende Woche ein Treffen ausgemacht hat.

Noch bleibt genügend Zeit einen neuen Vertrag zu unterschreiben, doch bleibt es ungewöhnlich, dass die Fortsetzung der "Harald Schmidt Show" in den allerletzten Tagen entschieden wird. Ein mögliches Problem für Schmidt: Auch wenn er mit ProSiebenSAT.1-Chef Urs Rohner über einen neuen Vertrag verhandelt, so fehlt einer seiner deutlichsten Fürsprecher im Hause SAT.1, sein bisheriger Chef und guter Freund Martin Hoffmann, der ihm sogar die viel kritisierte vierstündige Rheinfahrt ermöglichte. An dessen Stelle leitet mit Schawinski jetzt ein ehrgeiziger neuer Kopf den Sender, bei dessen Unterhaltungsbereich dieser ordentlich "aufs Pedal treten" will.

Der Bällchensender wird aber auch unter der neuen Führung wissen, was sie an Harald Schmidt haben. Wenn man also nicht gerade vom Sprichwort "Erwarte das Unerwartete" ausgeht und Schawinski nicht auf radikale Ideen kommt, dann dürfte der noch nicht unterschriebene Vertrag für 2004 nur eine Formsache sein, die in den nächsten Tagen geklärt werden kann.