Logo: HR; Grafik: DWDL.deJürgen Emig muss einfahren. Am Donnerstag Morgen verhängte das Landegericht Frankfurt wegen Untreue und Bestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten gegen den ehemaligen Sportchef des Hessischen Rundfunks. Während Emig die Strafe auch antreten muss, wird die Strafe gegen Emigs Partner Harald Frahm, der als Geschäftsführer der Tarnfirma SMP tätig war, zur Bewährung ausgesetzt. Frahm kam mit einem Jahr und zehn Monaten davon.

Im Zusammenhang mit einer Berichterstattung über Sportereignisse im Programm des Hessischen Rundfunks hatte Emigs Firma Sponsoren vermittelt und dem Sender so Zuschüsse zu den Produktionskosten eingebracht. Beträchtliche Summen landeten jedoch in Emigs Taschen.
 

 

Mehr zum Thema:

Zuvor hatte die Verteidigung Emigs auf ein Strafmaß plädiert, das zur Bewährung ausgesetzt werden kann, da Emig die Taten unumwunden zugegeben habe. Zudem seien die Konsequenzen aus den Ermittlungen und dem Prozess für den Sport-Journalisten bereits beträchtlich gewesen. Darüber hinaus habe der HR, so der Anwalt, es Emig zudem leicht gemacht, die von ihm etablierte Praxis aufrecht zu erhalten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert.