
Im konkreten Fall hatte der Verlag den Titel "Vanity Fair" als Pocketformat gemeinsam mit den Zeitschriften "Glamour", "Myself" und "GQ" in den Handel gegeben. Der ausgewiesene Preis der hinzugegebenen "Vanity Fair" lag bei 20 Cent. Die Anzahl der so zusätzlich in Umlauf gebrachten "Vanity Fair"-Ausgaben wurde von Condé Nast als Einzelverkauf ausgewiesen. Nach dem Spruch des Landgerichts nun müssen derlei Verkäufe als Sonderverkäufe ausgewiesen werden.
"Wir können nicht zulassen, dass andere Verlage mit irreführenden Sonderaktionen den Wettbewerb im Markt verzerren", kommentierte Yvonne Bauer, Geschäftsleiterin der Bauer Vertriebs KG, das juristische Vorgehen ihres Hauses gegen Condé Nast.
Auch bei der IVW (Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) will man klare Regelungen für die Ausweisung von Bundle-Verkäufen schaffen. Nach Ansicht der IVW wäre die Condé Nast-Aktion in Ordnung gewesen, wenn die Zeitschrift auch tatsächlich einzeln zum gleichen Preis - also für 20 Cent - hätte gekauft werden können, berichtete das Branchenmagazin "Kontakter" in der vergangenen Woche. Einzelheiten zu einer Neuregelung sollen im November besprochen werden, damit sie zum neuen Jahr in Kraft treten können.
Auch bei der IVW (Informationsgesellschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) will man klare Regelungen für die Ausweisung von Bundle-Verkäufen schaffen. Nach Ansicht der IVW wäre die Condé Nast-Aktion in Ordnung gewesen, wenn die Zeitschrift auch tatsächlich einzeln zum gleichen Preis - also für 20 Cent - hätte gekauft werden können, berichtete das Branchenmagazin "Kontakter" in der vergangenen Woche. Einzelheiten zu einer Neuregelung sollen im November besprochen werden, damit sie zum neuen Jahr in Kraft treten können.