
"Die Durchführung dieses Verfahrens ist eine rundfunkhistorische Bewährungsprobe für das System der pluralistischen Kontrolle des Rundfunks. Auf dem Spiel steht die Glaubwürdigkeit der systeminternen Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks", sagte Harald Augter, Vorsitzender des SWR-Rundfunkrates. So würden nun erstmals in der Geschichte des Rundfunks Aufsichtsorgane verpflichtet, "nach außen und dritten gegenüber tätig zu werden", so Augter weiter. Die Durchführung des Drei-Stufen-Test durch sendereigene Gremien steht seitens der Privatanbieter in der Kritik.
Im Drei-Stufen-Test, der ARD und ZDF durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich vorgeschrieben wurde, werden bestehende und neue Angebote hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Mehrwerts beurteilt. Es soll überprüft werden, in wie weit ein neuer Programminhalt - so zum Beispiel ein neues Internet-Angebot - den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, wie es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist.