Bild: NDR/Dirk UhlenbrockDas Gericht bestätigte damit am Mittwoch die Entscheidung der Vorinstanz und stellte noch einmal fest, dass zwischen Eva Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit ist der Rechtsstreit vermutlich erledigt, da das Landesarbeitsgericht hat eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Möglich wäre theoretisch nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Revisionsentscheid durch den Anwalt Hermans. Von ihr liegt bis zur Stunde keine Stellungnahme zur heutigen Entscheidung vor.
 

 
Dafür äußert sich Horst Brendel, stellvertretender NDR Justitiar: "Der NDR sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Eva Herman war freie Mitarbeiterin - diese Feststellung des Arbeitsgerichts Hamburg vom April vergangenen Jahres hat sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme im Berufungsverfahren nun auch das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht."

In dem anderthalb Jahre andauernden Rechtsstreit ging es um die Frage, ob zwischen dem NDR und Eva Herman ein festes Arbeitsverhältnis bestand. Der NDR hatte die Zusammenarbeit mit der Tagesschau-Sprecherin im September 2007 aufgrund umstrittener Aussagen Hermans zur NS-Zeit aufgekündigt. Daraufhin klagte Herman auf Wiedereinstellung und verlor im April 2008 in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Hamburg.