Foto: PixelquelleAls das Pay-TV-Unternehmen Premiere im vergangenen Oktober die Zahlen seiner Abonnenten nach unten korrigierte, wurde bereits über eventuell folgende Klagen von Anlegern spekuliert. Nun haben vor dem Landgericht Frankfurt haben zwei Anleger tatsächlich Klage wegen fehlerhafter Angaben zu den Abonnentenzahlen in den Börsenprospekten 2005 und 2007 eingereicht. Das teilt die Münchner Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit.

"In den prospektierten Zahlen waren offenbar auch nicht aktivierte und bereits beendete Abonnements enthalten. Darauf wurde beim Börsengang und bei der Kapitalerhöhung jedoch nicht hingewiesen. Grundsätzlich stehen den Aktionären deshalb Prospekthaftungsansprüche zu", so Rechtsanwalt Franz Braun, dessen Kanzlei die Kläger vertritt. Laut Braun handele es sich bei seinen Mandanten um Privatanleger, deren Verluste sich durch ihr Investment in Premiere-Aktien derzeit im einstelligen Tausenderbereich bewegten. Entsprechend überschaubar ist derzeit der Streitwert.
 

 
Bei Premiere sprach man im vergangenen Herbst allerdings nicht von einer Korrektur, sondern lediglich von einer Neu-Klassifizierung der Abos auf Grund einer neuen strategischen Ausrichtung. Die neue Klassifizierung enstspräche "derjenigen von anderen erfolgreichen Pay-TV-Unternehmen" teilte das Unternehmen mit. Bei dieser Maßnahme sank die Zahl der von Premiere als solche bezeichneten Abonnenten von 3,55 auf 2,411 Millionen.
 
Mit ersten Ergebnisse aus den jetzt eingeleiteten Verfahren ist laut Angaben von Rechtsanwalt Braun in etwa einem halben Jahr zu rechnen. Bei Premiere will man die Klagen mit derzeit nicht kommentieren.  Auch die Finanzaufsicht BaFin untersucht die Ad-Hoc-Mitteilung , die das Unternehmen am 2. Oktober zu den Abonnentenzahlen veröffentlicht hat.