Das Landgericht München hat den Machern der "Zeitungszeugen" Recht gegeben: Die Beschlagnahmung des Titels, der eine Ausgabe des "Völkischen Beobachters" und ein Nazi-Plakat enthielt, war rechtswidrig. Das Projekt diene erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung.
Die gerichtliche Auseinandersetzung um das Zeitungsprojekt "Zeitungszeugen" dürfte vorerst beendet sein. Am Montag gab die Strafkammer des Landgerichts München dem Verlag Alberts Limited Recht, der seit Anfang des Jahres Zeitungen aus der Zeit des Nationalsozialismus als Nachdruck und begleitet von einer historischen Einordnung vertreibt. Zuvor hatte der Freistaat Bayern eine Ausgabe der Zeitung beschlagnahmen lassen, da man eine Gefahr des Missbrauchs durch die rechte Szene sah.
So waren neben Nachdrucken von Titeln wie "Völkischer Beobachter" und "Der Angriff" den "Zeitungszeugen" auch Nachdrucke von NS-Propagandapostern beigelegt. Im konkreten Fall ging es unter anderem um ein Plakat zum Reichstagsbrand. In Bayern ging man über das Urheberrecht gegen die Verbreitung vor - denn die Nachdruckrechte für die Nazi-Titel liegen beim dortigen Finanzministerium. Ein Verbotsantrag gegen die "Zeitungszeugen" auf dem zivilrechtlichen Weg scheiterte bereits im vergangenen Monat.
Wie das Gericht dem Verlag zu Folge nun feststellte, war die Beschlagnahmung nicht rechtens, ein Beschluss des Amtsgerichts München wurde aufgehoben. Laut Verlag sei das Landgericht zu der Auffassung gelangt, dass die fragliche Beilage und die Ausgabe des "Völkischen Beobachters" der staatsbürgerlichen Aufklärung diene. Dass die Nachdrucke Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beinhalten, ergebe sich aus dem Publikationsprinzip der "Zeitungszeugen". Das Gericht hat die Meldung Berichten zu Folge bestätigt.