
Allerdings merkt er auch an, dass bei der Debatte, die vor rund zwei Wochen durch einen Zeitungsbericht angestoßen wurde, viele Dinge in einen Topf gerührt und wichtige Aspekte gar nicht thematisiert worden seien. So gelte das Grundrecht auf Berufsfreiheit auch für Fernsehmoderatoren und Nebentätigkeiten seien juristisch kaum untersagbar, sofern die Interessen des Arbeitgebers dadurch nicht tangiert würden.
Allerdings sei dies kein "Freibrief". Bei einer Prüfung durch den Arbeitgeber seien zudem die Intensität der jeweiligen Nebentätigkeit und die Bezahlung bedeutsam. Erst kürzlich habe der SWR hierzu ein detailliertes Regelwerk verabschiedet, das die journalistische Unabhängigkeit der Mitarbeiter sicherstellen solle, so Boudgoust.