Veronica FerresDas Hamburger Landgericht hat die Klagen von Veronica Ferres und ihrem inzwischen von ihr getrennt lebenden Mann Martin J. Krug gegen das frühere Gruner + Jahr-Magazin "Park Avenue" abgewiesen. Ferres und Krug wollten wegen angeblicher schwerer Persönlichkeitsrechts-Verletzungen finanzielle Entschädigungen von mindestens 100.000 und 80.000 Euro.
 
"Park Avenue" hatte in der Juni-Ausgabe des vergangenen Jahres eine Reportage unter dem Titel "Fall Ferres - Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschen-Sucht und Geltungsdrang" veröffentlicht. Darin hatten Ferres und Krug eine "Hetzkampagne" gegen sich gesehen. "Park Avenue" vertrat vor Gericht die Ansicht, man habe lediglich "wahrheitsgemäß über die beruflichen und sonstigen öffentlichen Aktivitäten der Kläger berichtet".
 

 
Das Hamburger Landgericht wies die Ansprüche auf Zahlung einer Geldentschädigung nun mit folgender Begründung ab, wie G+J am Dienstag berichtet: "Im vorliegenden Fall fehlt es an einer schweren Persönlichkeitsverletzung." Somit "rechtfertigt die vorliegende Berichterstattung weder hinsichtlich einzelner Äußerungen noch in ihrer Gesamtschau die Zuerkennung einer Geldentschädigung". In der Urteilsbegründung heißt es im Hinblick auf bestimmte angegriffene Äußerungen des Artikels weiter: "Daneben enthält die Berichterstattung zulässige Meinungsäußerungen."
 
Andreas Petzold, der damals Herausgeber der "Park Avenue" war, sieht in dem Urteil eine "Genugtuung für gut recherchierende Journalisten". Petzold: "Es macht deutlich, dass sachlich fundierte Kritik am öffentlichen Auftreten Prominenter nach wie vor zulässig ist und dass es ihnen nicht gelingt, die Veröffentlichung unliebsamer Fakten zu unterdrücken."