Foto: Pixelquelle Die deutschen Fernsehsender werden sich einer gesetzlichen Einbeziehung in den Einzahlerkreis für das Filmförderungsgesetz nicht entziehen, so die wichtigste Erkenntnis der Runde „Nach der Novelle ist vor der Novelle“, in der eine hochkarätig besetzte Runde aus Vertretern von CDU, SPD und FDP mit Branchenvertretern über die Zukunft des Filmförderungsgesetzes (FFG) diskutierte.

Stefan Gärtner, Seven Pictures, betonte für die Pro7 Sat1 Media AG auf dem Podium, was Jürgen Doetz gegenüber DWDL.de bereits bestätigt hatte. Die im VPRT organisierten Sender werden auf eine Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen eine gesetzlich fixierte Abgabepflicht verzichten.
 

 
Gebhard Henke, Fernsehspielchef des WDR, vertrat die ARD auf dem Berliner Podium. Er versuchte sich zunächst damit herauszuwinden, dass nur die Juristen der öffentlichen-rechtlichen Sender die Frage nach der Filmfördrung abschließend beantworten könnten. Die ARD werde aber zahlen, wenn der Gesetzgeber diese Regelung verankert. Auf Nachfrage wollte er nicht ausschließen, dass das Bundesverfassungsgericht die Sachlage anders beurteile und gesetzliche Abgaben der gebührenfinanzierten Sender für die Filmförderung kippe.

Mit der Ankündigung, eine gesetzliche Einbeziehung der Sender in den Einzahlerkreis des FFG vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen, hatten die Sender seit Jahrzehnten einen entsprechenden Gesetzentwurf verhindert. Die Politik beließ es bei freiwilligen Zahlungen auf Grundlage der FilmFernsehabkommen, die seit 1974 die freiwilligen Leistungen der Sender an die Filmförderung regeln. Sie tragen heute rund ein Drittel zum Etat bei.

Mit dieser Reglung schienen alle trotz langwieriger Diskussionen bei den alle fünf Jahre anstehenden Novellierungsrunden für das FFG bequem leben zu können – bis sechs Kinobetreiber gegen das FFG beim Leipziger Verwaltungsgericht im Jahre 2004 klagten. Im Februar dieses Jahres bekamen sie Recht. Die Richter beanstandeten die fehlende Gerechtigkeit zwischen der Freiwilligkeit der Leistungen der Sender und der gesetzlichen Zahlungsverpflichtung für die anderen Nutzer von Kinofilmen wie Kino, Verleiher, Videowirtschaft. Zur endgültigen Entscheidung wurde die Sache an das Bundesverfassungsgericht verwiesen.

Vor dem jetzt wohl möglichen Einlenken der Sender hatten die Länder auf der Ebene der Rundfunkreferenten im April signalisiert, dass sie einen Teil ihrer Rundfunkhoheit abgeben und sich nicht dagegen wenden werden, wenn der Bund die Sender in die Pflicht nimmt. Was ein mögliches Einlenken der Sender der Filmwirtschaft bringen wird, ist allerdings offen. Eine kleine Novellierung des Gesetzes im Sinne der Leipziger Richter wäre möglich. Allerdings haben die klagenden Kinobesitzer bereits angekündigt, dass ihnen das nicht reicht. Sie wollen weitere Korrekturen am Gesetz, die das Urteil gar nicht hergibt.