Foto: ZDFEs war ein geschickter Schachzug, den ZDF-Intendant Markus Schächter im Frühjahr vollbrachte, um Ruhe in die Diskussion um die künftige Besetzung der Chefredaktion in seinem Sender zu bringen: Er vertagte die Entscheidung, bei der der CDU-Flügel des Verwaltungsrates sich massiv gegen eine erneute Berufung von Nikolaus Brender sperrte, schlicht auf die Zeit nach der Bundestagswahl. Es bestand Grund zur Hoffnung, dass sich nach der Wahl die Aufregung um die Schlüsselposition gelegt haben könnte - und sich eventuell auch die Zusammensetzung des Gremiums ändern könnte. Zumindest die Aufregung hat sich tatsächlich spürbar gelegt.

Schächters Coup damals: Er begründete die Vertagung mit einem noch zu erstellenden Gutachten, das die Kompetenzen des Verwaltungsrates in derart heiklen Personalfragen klären sollte. In den Statuten des Senders heißt es, der Intendant und Verwaltungsrat müssten im "Einvernehmen" entscheiden - ein weit gefasster Begriff. Das Risiko: Das Gutachten hätte auch zu Ungunsten Schächters ausfallen können. So nimmt es nicht wunder, dass dieses Gutachten - zu dem, so berichtet die "FAZ" am heutigen Freitag, von der Gegenseite bereits ein Gegengutachten angedroht worden sein soll - still und leise erst mal in den Hintergrund rückte.
 

 
Im Juli etwa bestätigte man in Mainz bereits auf DWDL.de-Nachfrage, dass das von Schächter in Betracht gezogene Gutachten noch gar nicht beauftragt worden sei. Damals hieß es, es gebe Gespräche zwischen dem Intendanten und dem Verwaltungsrat, um eine einvernehmliche Lösung in der Frage zu erzielen. Während in Mainz jegliche Gutachten-Frage also längst vom Tisch scheint, wurde sie am Freitag durch den Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" wieder zum Gegenstand der Berichterstattung.

Beim ZDF heißt es auf Anfrage am Freitag allerdings, dass nie mit einem Gegen-Gutachten des Verwaltungsrats gedroht worden sei. Und das aus zwei Gründen. Zum Einen gebe es nach wie vor noch keinen Gutachter-Auftrag von Seiten Schächters. Und zum Zweiten könne ein Gutachten ohnehin je nach Ergebnis auch den möglichen Handlungsspielraum einschränken. Statt auf Risiko, gegenseitige Gutachten und laute Auseinandersetzungen zu setzen, würde die Angelegenheit derzeit mit hoher Sachlichkeit behandelt. Dazu gehört anscheinend auch eine Aufstellung aller Zuständigkeiten, die zwischen den Organen des ZDF - Fernsehrat, Verwaltungsrat und Intendant - strittig und somit Themen einer rechtlichen Begutachtung sein könnten.