
Wie das Nachrichtenmagazin "Focus" berichtet, wies des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt Hermans Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres als "unbegründet" zurück. Darin ging es damals auch um die Frage, ob zwischen dem NDR und Eva Herman ein festes Arbeitsverhältnis bestand.
Das Landesarbeitsgericht hatte vor einem halben Jahr hervorgehoben, die "Tagesschau"-Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich aus diesem Grund nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Der NDR hatte sich im September 2007 nach Hermans Äußerungen von der Moderatorin getrennt.
Das Landesarbeitsgericht hatte vor einem halben Jahr hervorgehoben, die "Tagesschau"-Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich aus diesem Grund nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Der NDR hatte sich im September 2007 nach Hermans Äußerungen von der Moderatorin getrennt.