PresseratIn seiner vierten Sitzungen in diesem Jahr hatte der Beschwerdeausschuss des deutschen Presserates insgesamt 102 Beschwerden zu bearbeiten. Neben 15 Missbilligungen und 29 Hinweisen sprach das Gremium insgesamt sechs Rügen aus. Eine davon ging an "bild.de". Dort hatte man über ein Familiendrama mit einer Selbsttötung berichtet. Mit der Veröffentlichung von Fotos der Verstorbenen hat die Redaktion laut Presserat gegen die Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verstoßen.

Außerdem sah das Gremium einen Verstoß gegen die Richtlinie über die Zurückhaltung bei der Berichterstattung über Suizide. Vor allem auf die Nennung von Namen und die Schilderung von Details soll verzichtet werden, wenn es sich nicht um ein Ereignis von öffentlichem Interesse oder einen zeitgeschichtlichen Vorfall handelt.
 

 
Mit je einer Rüge für die "Welt am Sonntag" und "Welt Online" werden zwei weitere Verstöße gegen den Pressekodex im Hause Springer geahndet. Die "WamS" hatte in einem Artikel ausführlich und in lobenden Worten über einen Erste-Klasse-Flug berichtet. Der Name der Fluglinie wurde im Text 14 Mal erwähnt, im Text fanden sich auch Details über die Modalitäten der Reisebuchung und PR-Fotos der Fluglinie. Hierin sieht der Presserat unzulässige Schleichwerbung. Bei "Welt Online" stufte das Aufsichtsgremium einen allzu lobenden Bericht über einen Likör und die Abbildung entsprechender PR-Fotos als Schleichwerbung ein.

Wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten wurde  der "Sarstedter Anzeiger (Hildesheimer Allgemeine Zeitung)" gerügt. Die "Offenbach Post Online" erhielt eine Rüge wegen Diskriminierung einer Minderheit. Die Publikation hatte die Rüge offenbar bereits erwartet und dies im Text, in dem ohne Sachbezug auf die ethnische Zugehörigkeit mutmaßlicher Betrüger verwiesen wurde, bereits erwähnt. Diese Feststellung mit einer ironisch-herabsetzenden Umscheibung der Volksgruppe habe die angebliche Täterschaft umso mehr betont, so der Presserat.

Eine weitere Rüge ging an die "Thüringer Allgemeine", die in diesen Tagen wegen des Wechsels in der Chefredaktion für Schlagzeilen sorgte. Ein Bericht über einen aus dem Amt scheidenden Politiker wurde von dessen ehemaligen Pressesprecher verfasst, was im Beitrag unerwähnt blieb. So habe den Lesern ein wichtige Information zur Einordnung des Textes gefehlt. "Die Zeitung gefährdete so zudem Ansehen und Glaubwürdigkeit der Medien", so der Presserat.