Ermittlungsverfahren gegen 9Live eingestellt
Die Staatsanwaltschaft München hat Anzeigen gegen den Fernsehsender 9Live wegen des Vorwurfes der Manipulation, des Betruges, der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels und der Täuschung von Zuschauern abgewiesen."Insgesamt hat sich aufgrund der intensiven Ermittlungen ergeben, dass die Geschäftspraxis des Senders 9Live in strafrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden ist", heißt es in der entsprechenden Verfügung der Staatsanwaltschaft München I vom Freitag.
Christiane zu Salm, die Vorsitzende der Geschäftsführung von 9Live und Vorstandsvorsitzende der Euvia Media AG, kommentierte das uneingeschränkt positive Ergebnis erwartunsgemäß besonders erfreut: "Die Ermittlungsergebnisse haben das Geschäftsmodell von 9Live eindeutig bestätigt und lassen keinen Zweifel an der Seriosität unseres Programms."
Das Sammelverfahren der Staatsanwaltschaft ist am 23. April 2004 mangels Tatverdacht eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund von fünf Tatvorwürfen ermittelt und diese durchweg abgewiesen.
Die Ermittlungen haben bestätigt, dass 9Live kein Besetztzeichen eingespielt hat, dass 9Live nicht widerrechtlich kostenpflichtige Anrufe auf seinen Anrufbeantworter hervorgerufen hat, dass die Moderatoren von 9Live nicht unzulässig animieren, dass es keine für den Zuschauer kostenpflichtigen Rückrufe gab und dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel vorgeworfen werden kann.