Logo: NDRDas dürfte für Ärger sorgen: Laut einem Bericht von "Spiegel Online" hat der Rundfunkrat des NDR nach dem Dreistufen-Test des Angebotes "tagesschau.de" nicht nur keine Bedenken, sondern will dem Nachrichtenportal offenbar auch einen Freifahrtschein für alle künftigen Aktivitäten ausstellen. Der Rundfunkrat des NDR ist federführend im Testverfahren für das Gemeinschaftsangebot "tagesschau.de". Die übrigen ARD-Rundfunkräte müssen jedoch zustimmen.

In einer Vorlage des NDR-Rundfunkrates, auf dessen Grundlage die übrigen ARD-Gremien ihre Entscheidung fällen sollen, heißt es laut "Spiegel Online": "Nach Abwägung aller Argumente neigt der NDR-Rundfunkrat der Auffassung zu,  dass der qualitative publizistische Beitrag von 'tagesschau,de' die negativen Auswirkungen der auf die Wettbewerber deutlich überwiegt". Eine von DWDL.de angefragte Stellungnahme des NDR-Rundfunkrates zu dem Bericht von "Spiegel Online" steht noch aus.
 

 
Laut "Spiegel Online" kam man zu dem Ergebnis, dass 'tagesschau.de' künftig als eigenständiges Angebot der ARD gelten solle, das alle inhaltlichen Freiheiten - auch ohne den bisher nötigen Sendungsbezug - genießen soll. Auch die Verweildauer von Sendungsinhalten von sieben Tagen nach ihrer Ausstrahlung solle für die "Tagesschau" nicht gelten. Neue Angebote sollen ohne weitere Prüfung erstellt werden können. Gleiches solle demnach für die Nutzung aller technischen Verbreitungswege gelten. Damit wäre auch die Frage nach der umstrittenen iPhone-App vom Tisch.
 

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Eine negative Auswirkung auf den Markt hat der Rundfunkrat dem Bericht zu Folge durch das gebührenfinanzierte Angebot nicht feststellen können. Ein Gutachten der Wirtschaftsprüfer von Deloitte & Touche sei zu dem Ergebnis gekommen, dass durch einen Wegfall von 'tagesschau.de' die Einnahmen kommerzieller Anbieter um 3,9 Prozent steigen würden, worin der Rundfunkrat laut Bericht "kein nennenswertes zusätzliches Erlöspotential" sieht.
 
Sollte der Rundfunkrat tatsächlich wie berichtet votieren, so dürfe sich bei den privaten Anbietern großer Unmut regen. Schließlich wurde der Dreistufen-Test im Rundfunkstaatsvertrag verankert, um die Möglichkeiten der Öffentlich-Rechtlichen im Netz auf ihren Grundauftrag zu beschränken. Die beschriebenen Punkte engen die Möglichkeiten der ARD mit ihrem Nachrichtenangebot allerdings kaum ein und ließen den Machern freie Hand nach eigenem Ermessen.