Fernseher mit BildstörungNach der Auffassung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sollte ein Unternehmen nicht mehr als einen Anteil von einem Sechstel am gesamten Meinungsmarkt in Deutschland haben. Zu diesem Ergebnis kamen die süddeutschen Medienwächter im Zuge einer Studie für ein neues Modell zur Messung der Meinungsmacht. Der Hintergrund: Zur Beurteilung der Meinungsmacht eines Fernsehunternehmens ist bislang lediglich der Anteil am Fernsehmarkt hinsichtlich der Reichweite von Bedeutung. Die Grenze liegt bei 30 Prozent Marktanteil im Zuschauermarkt.
 
Die Beurteilung der Meinungsmacht fällt zunehmend schwer, da Medienkonzerne sich nicht mehr auf einzelne Gattungen beschränken und auch die Mediengattungen selbst - also Print, TV und Online - zunehmend miteinander verschmelzen. Damit verkommt die Konzentrationskontrolle ab und an schon mal zur anachronistischen Farce. Ein neues Modell soll her, das im neuen Rundfunkstaatsvertrag verankert werden kann. Ihre Überlegungen dazu hat die BLM am Mittwochabend in Berlin vorgestellt.
 

 
Auf der Grundlage einer repräsentativen Erhebung der Marktforscher von TNS Infratest hat die BLM die Anteile der einzelnen Mediengattungen am gesamten Markt der Meinungen ermittelt. Das Modell versucht, den hochkomplexen und zuweilen recht abstrakten Vorgang der Meinungsbildung in Zahlen abzubilden, um ein Mittel an die Hand zu bekommen, dass sich juristisch einwandfrei bewerten lässt.
 
Der BLM-Erhebung zufolge, für die im Herbst 2009 insgesamt 2.000 Personen befragt wurden, hat das Fernsehen mit 40 Prozent den größten Anteil an der Meinungsbildung in Deutschland. Tagesszeitungen folgen mit 25 Prozent, auf das Internet entfallen 15 Prozent. Der gleiche Wert wurde für das Radio ermittelt. Zeitschriften bilden mit einem Anteil von 5 Prozent das Schlusslicht in Sachen Meinungsbildung - so das Ergebnis der Befragung.

Experten gesucht!

Um nun die Meinungsmacht von Medien in verwandten Märkten in Bezug auf das Fernsehen beurteilen zu können, soll ein fünfstufiger Plan angewendet werden, so die BLM. Nach der Bestimmung der meinungsrelevanten Mediengattungen sind die Reichweiten "auf Basis anerkannter Reichweitenstudien" zu ermitteln. Anschließend sollen die Methode zur Berechnung und die Messgröße für einen Schwellenwert ermittelt werden - also die Maßzahl, ab wann die Medienwächter konzentrationsrechtlich einschreiten müssen. Zudem gelte es, eine Gewichtung der einzelnen Mediengattungen vorzunehmen und schließlich einen Schwellenwert für die Vermutung vorherrschender Meinungsmacht festzulegen.

Laut BLM-Präsident Wolf-Dieter Ring erhalten die Medienunternehmen mit diesem neuen Modell einen "praxisgerechten Rahmen für die Planung von Übernahmen und Fusionen im Medienbereich'". Der Rahmen könne "flexibel an die veränderten Bedingungen im Medienmarkt angepasst" werden. Mit der Ermittlung des Schwellenwertes bekämen die Unternehmen also ein gewisse Planungssicherheit - ungeachtet dessen ob dieses Modell sinnvoll ist oder nicht.

Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Technologien wie Suchmaschinen und Plattformen, regt die BLM zudem an, künftig auch diese Bereiche in die Ermittlung der Meinungsmacht mit einzubeziehen, da sie den Zugang zu Medieninhalten steuern. So gelangen 37 Prozent der Nutzer über Suchmaschinen zu den von ihnen gesuchten Informationen.