Foto: RTLUnd wieder gibt es eine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen RTL und Philipp Klöckner, der die Internetseite "dsds-news.de" betreibt. Der Streit dreht sich um die Nutzung der Marke Deutschland sucht den Superstar, an der RTL die Rechte hat. Das Schöne an der Entscheidung: Den Pressemitteilungen zufolge gibt es nur Gewinner. So ist die Meldung von Klöckners Anwalt überschrieben mit "dsds-news.de gewinnt gegen RTL vor dem Oberlandesgericht Köln - RTL hat keinen Anspruch auf die Internetdomain 'dsds-news.de'". RTL Interactive verkündet freudig: "Oberlandesgericht Köln teilt überwiegend Auffassung des Landgerichts: dsds-news.de darf nicht zu kommerziellen Zwecken betrieben werden". Was ist da los?

Seit März 2009 setzen sich die Internettochter des Senders und Klöckner juristisch auseinander. Klöckner betreibt seit 2006 die Fanseite "dsds-news.de" und verkaufte darauf zunächst Werbung. RTL sah darin eine widerrechtliche kommerzielle Nutzung der eigenen Marke und verlangte Unterlassung. Es folgte der Gang zum Gericht. Im vergangenen Oktober wurde vom Landgericht Köln entschieden, dass Klöckner die Marke DSDS nicht mehr im geschäftlichen Verkehr nutzen dürfe. Zudem wurde ihm auferlegt, Auskunft über bisher getätigte Werbeverkäufe und erzielte Umsätze auf der Seite zu geben. Darüber hinaus wurde er dazu verdonnert, die Internetdomäne "dsds-news.de" an RTL herauszugeben. Gegen das Urteil legte Klöckner Berufung ein.
 

 
Das Oberlandesgericht Köln nun ließ in der mündlichen Verhandlung Ende Februar durchscheinen, dass es in weiten Teilen die Auffassung des Landgerichts teilt. Daraufhin zog Klöckner seine Berufungsklage mit Ausnahme der Frage nach der Herausgabe der Domäne zurück. In diesem Punkt wich das Oberlandesgericht mit einem Urteil vom 19. März schließlich von der Vorinstanz ab. Klöckner darf die Internetadresse also behalten, was RTL laut eigener Mitteilung nun herzlich egal zu sein scheint. Zu dieser Frage gab es bereits eine Auseinandersetzung vor dem Landgericht Berlin, die im vergangenen Juni zugunsten Klöckners entschieden wurde, da RTL keine eigene Argumentation vorgebracht hatte.

Klöckners Anwalt Alexander Graf vom Kalckreuth sieht in der jüngsten Entscheidung "eine wegweisende Entscheidung für unabhängige Internet-Fanportale großer TV-Sendungen. Diese können von den Sendern nicht geschlossen werden!". Bei RTL Interactive hingegen will man laut Pressemitteilung festgehalten wissen, "dass dem Beklagten weder von RTL noch vom Gericht untersagt wurde, wie andere Fanseiten auch über die Sendung zu berichten".

Bei RTL betont man, dass man derart massiv gegen "dsds-news.de" vorgehe, weil das Angebot mit dem Werbeverkauf kommerzielle Interessen des Senders verfolgt habe. Zudem war die Internetseiten in ihrer Anfangszeit optisch stärker an die Wort-Bildmarke der Sendung angelehnt.

Mittlerweile ist davon und von einer eventuellen Gewerbsmäßigkeit bei "dsds-news.de" nur noch wenig zu erkennen. Da stellt sich die Frage, warum man gegen dieses eine Angebot juristisch zu Felde zieht, und andere Fanseiten, die ebenfalls in Blau gehalten sind und auf denen Werbung zu finden ist, unbehelligt bleiben. Vielleicht wollte man erst einmal die Temperatur fühlen, bevor man richtig loslegt.

Bei RTL Interactive heißt es dazu auf DWDL.de-Nachfrage, es ginge im aktuellen Fall auch darum, Rechtssicherheit in diesen Fragen zu erlangen. Man schließt nicht aus, dass man nach dem Abschluss des Verfahrens auch das Gespräch mit weiteren Seitenbetreibern suchen wird, durch die man derzeit seine Interessen verletzt sieht.