
Derart viele Beschwerden hat der Presserat, der pressethische Verfehlungen beurteilt und ahndet, zuletzt bei der Veröffentlichung der Mohammed-Karikaturen in der "Welt" im Jahr 2006 erhalten. Die Beschwerdeführer berufen sich zumeist auf die Verletzung religiöser Gefühle (Ziffer 10 des Pressekodex), Ehrverletzung (Ziffer 9) und die Missachtung der Menschenwürde (Ziffer 1). Der Beschwerdeausschuss des Presserates wird während seiner Sitzung im Mai über die Beschwerden entscheiden. Man betont, dass die Menge der eingereichten Beschwerden keinen Einfluss auf die inhaltliche Bewertung der strittigen Publikation hat.
Auch die Staatsanwaltschaft muss sich in diesen Tagen mit dem aktuellen "Titanic"-Titel auseinandersetzen. Neben den Beschwerden, die beim Presserat eingetroffen sind, liegen der Staatsanwaltschaft Frankfurt bereits zwei Strafanzeigen gegen den verantwortlichen Redakteur der Zeitschrift vor. Einen entsprechenden Bericht des katholischen Onlinemagazins "kath.net" bestätigte Oberstaatswanwalt Jörg Claude am Donnerstagvormittag gegenüber DWDL.de.