Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat gleich zwei Fälle von - auch nach den neuen Product Placement-Regelungen noch verbotener - Schleichwerbung in RTL II-Sendungen beanstandet. Ein Dorn im Auge ist den Medienhütern dabei unter anderem die eigene RTL II-Möbelkollektion, die in Zusammenarbeit mit einem Hersteller Anfang des Jahres auf den Markt gebracht und im Programm umfangreich behandelt wurde.
Beanstandet wurde nun ein Beitrag in den "RTL II News", in dem es um die Einrichtungsmesse "IMM Cologne 2010" ging, insbesondere aber die RTL II-Möbelkollektion inklusive Preis und Hersteller vorgestellt wurde. Daneben erkannten die Medienhüter auch in der Sendung "The Dome" Schleichwerbung. Hier habe es eine auffällige Positionierung von Sponsorenlogos und Hinweisen in der Studio-Dekoration gegeben.
Zu zwei Beanstandungen führten zudem auch wieder Call-In-Sendungen. Diesmal war aber mal nicht 9Live selbst betroffen, sondern das "kabel eins Nightquiz", das allerdings von 9Live produziert wird. Hier habe es in zwei Sendungen irreführende Aussagen zum Schwierigkeitsgrad der Spiele und unzulässigen Aufbau von Zeitdruck gegeben. Die Einsprüche von Sat.1 gegen drei Bußgeldbescheide über insgesamt 30.000 Euro wurde erwartungsgemäß zurückgewiesen. Nun müssen Gerichte klären, ob die Bußgelder wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung gerechtfertigt waren.