Der Spartensender rund um die horizontale Leibesertüchtigung Beate Uhse TV kann wieder ab 20 Uhr beim Bezahlanbieter Sky empfangen werden. Auch Sky selbst darf Inhalte, die nicht für Jugendliche unter 16 beziehungsweise 18 Jahren freigegeben sind, wieder rund um die Uhr zeigen - versehen mit der entsprechenden Jugendschutzsperre, versteht sich. Gegen eben jene Sperre hatte der Internetunternehmer Tobias Huch vor einigen Wochen ein juristisches Verfahren angestrengt. Sein Vorwurf: Das Jugenschutzsystem von Sky sei nicht sicher. Huch selbst ist Anbieter eines eigenen Jugendschutzsystems für Internetinhalte.Das Landgericht Duisburg hatte zunächst in einer einstweiligen Verfügung dem Antrag Huchs entsprochen und die weitere Verbreitung von Inhalten mit einer Altersfreigabe ab 16 beziehungweise 18 Jahren entsprechend eingeschränkt. Am vergangenen Freitag nun hat das Landgericht Duisburg die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits aufgehoben. Eine entsprechende Meldung des Online-Dienstes "Sat+Kabel" bestätigte eine Sky-Sprecherin gegenüber DWDL.de.
Sky verwahrt sich gegen den Vorwurf und bekräftigte die Sicherheit des eigenen Systems. Mit seinem Antrag geht Huch ein großes Risiko ein: Sollte er am Ende in der juristischen Auseinandersetzung unterliegen, besteht dem Bericht zufolge die Möglichkeit, von Sky zur Ersetzung eventuell aus dem Verfahren resultierender Schäden verdonnert zu werden.



