Sky ZentraleDer Spartensender rund um die horizontale Leibesertüchtigung Beate Uhse TV kann wieder ab 20 Uhr beim Bezahlanbieter Sky empfangen werden. Auch Sky selbst darf Inhalte, die nicht für Jugendliche unter 16 beziehungsweise 18 Jahren freigegeben sind, wieder rund um die Uhr zeigen - versehen mit der entsprechenden Jugendschutzsperre, versteht sich. Gegen eben jene Sperre hatte der Internetunternehmer Tobias Huch vor einigen Wochen ein juristisches Verfahren angestrengt. Sein Vorwurf: Das Jugenschutzsystem von Sky sei nicht sicher. Huch selbst ist Anbieter eines eigenen Jugendschutzsystems für Internetinhalte.

Das Landgericht Duisburg hatte zunächst in einer einstweiligen Verfügung dem Antrag Huchs entsprochen und die weitere Verbreitung von Inhalten mit einer Altersfreigabe ab 16 beziehungweise 18 Jahren entsprechend eingeschränkt. Am vergangenen Freitag nun hat das Landgericht Duisburg die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits aufgehoben. Eine entsprechende Meldung des Online-Dienstes "Sat+Kabel" bestätigte eine Sky-Sprecherin gegenüber DWDL.de.
 

 

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Zu den Gründen zur Aussetzung habe das Gericht vorerst nichts mitgeteilt, heißt es bei Sky. Vorerst dürfen alle Programme wieder wie bisher ausgestrahlt werden. Antragsteller Huch wollte mit seinem Vorgehen laut einem Bericht des "Focus" den Anbieter zwingen, seinen Jugendschutz zu verbessern. Minderjährige könnten die vierstellige PIN, mit der jugendgefährdende Programme gesichert sind auf einfachem Wege ausrechnen, bemängelte Huch.

Sky verwahrt sich gegen den Vorwurf und bekräftigte die Sicherheit des eigenen Systems. Mit seinem Antrag geht Huch ein großes Risiko ein: Sollte er am Ende in der juristischen Auseinandersetzung unterliegen, besteht dem Bericht zufolge die Möglichkeit, von Sky zur Ersetzung eventuell aus dem Verfahren resultierender Schäden verdonnert zu werden.