ARDKabel-Zuschauer, die ihr Programm analog sehen, schauen in die Röhre - jedenfalls teilweise. Bis Ende November beendet Kabel Deutschland in jedem Bundesland die Verbreitung eines öffentlich-rechtlichen Dritten Programms.

Hintergrund ist die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung (SchuTSEV), die Kabel Deutschland dazu zwingt, die analoge Nutzung der Kabelkanäle S04/05 zu beenden. Die Umsetzung der SchuTSEV soll schrittweise in der Zeit vom 2. August bis spätestens 20. November 2010 erfolgen, hieß es.



Zusätzlich werden private TV-Programme verlegt, in Kanalteilung ausgestrahlt oder analog abgeschaltet. Von der zwingenden gesetzlichen Vorgabe sind alle Kabelnetzbetreiber betroffen. Die Sicherheitsfunk-Schutzverordnung regelt den Schutz von Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden, wie z.B. Flugsicherungsfunk. Dies führt je nach Wohnort zu unterschiedlichen Kanalumbelegungen im analogen Fernsehangebot.