
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mitteilte, seien Hauptversammlungsbeschlüsse der Deutschen Bank im Jahre 2007 überwiegend für wirksam gewesen. Die erhobenen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Beschlüsse seien auch in zweiter Instanz "überwiegend erfolglos" geblieben, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Aktionäre aus Kirchs Umfeld hatten neben Formfehlern bei der Einladung und der Durchführung der Hauptversammlung zahlreiche Informationsrechtsverletzungen durch unzureichende Beantwortung gestellter Fragen sowie die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 angegriffen. Zugleich wurde die Notwendigkeit von Rückstellungen für einen von der Kirch-Gruppe geltend gemachten Schadensersatzanspruch. Leo Kirch sieht die Schuld für den Untergang seines Medienkonzerns bei der Deutschen Bank, nachdem Rolf Breuer, damals Chef des Bankhauses, in einem TV-Interview Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Unternehmens äußerte.