BTV4U: Verstoß gegen die Lizenzauflagen

Foto: BTV4UDie LfK teilte am Freitag mit, dass die Voraussetzung für den Widerruf der Lizenz nach der Anhörung der letzten Tage gegeben sei. Nach der Vernehmung von Zeugen (rund 20 Mitarbeiter des Senders wurden angehört) hat die LFK die Sach- und Rechtslage erörtert und folgenden Beschluss zum Fortbestand der Fernsehzulassung des Veranstalters"BTV4U" sowie zu dem Antrag des Senders auf Verlängerung der Zulassung gefasst:

Der Gesellschafter des Senders, Thomas Hornauer (43), habe gegen Auflagen verstoßen. Die Landesanstalt sieht nach den Ermittlungen Lizenzauflagen als verletzt an. Demnach soll sich der Gesellschafter einer direkten Einflussnahme auf einzelne Mitarbeiter bedient haben. Hornauer hatte zuvor schriftlich zugesichert, dass dies nicht der Fall sei. Der LfK-Vorstand kritisierte auch, dass das Redaktionsstatut nicht beachtet worden sei. Außerdem habe der Sender keinen Jugendschutzbeauftragten mit der erforderlichen Fachkunde bestellt.

Die LfK hat mit den Feststellungen die vorgeschriebenen Voraussetzungen für einen Widerruf der Lizenz geschaffen. Der Widerruf einer Zulassung als privater Fernsehveranstalter führt dazu, dass der Veranstalter die Möglichkeit verliert, sein Programm zu verbreiten. Es handelt sich deshalb um die schärfste und die Rundfunkfreiheit zentral berührende Aufsichtsmaßnahme, die zur Verfügung steht. Das Landesmediengesetz schreibt daher vor, dass ein Verstoß des Veranstalters zuerst durch die LfK festzustellen ist und der Widerruf erst nach Bestandskraft dieser Feststellung erfolgt. Auch ist ein Widerruf zunächst anzudrohen.

Die zur Verfügung stehenden Maßnahmen hat die LFK mit den getroffenen Feststellungen, Anordnungen sowie der Androhung des Widerrufs ergriffen. Darüber hinaus hat die Landesanstalt entschieden, den vorliegenden Verlängerungsantrag des Senders wegen Fehlens der Zulassungsvoraussetzungen abzulehnen.

Wie die "Stuttgarter Zeitung" berichtet, zeigt sich BTV4U in einer ersten Reaktion verwundert über den Beschluss. Ein Sprecher des Senders erklärte der Zeitung, dass die Entscheidung sachlich geprüft werde.

Bereits am Dienstag hatte man über das Verhalten des Gesellschafters berichtet. "Hornauer nimmt regelmäßig Einfluss auf die Crew, auf Führungskräfte und auf Einzelne aus der Mannschaft", erklärte eine Mitarbeiterin der Zeitung. Die Geschäftsführung habe außerdem gedroht, Mitarbeiter, die zur Anhörung der LfK gingen, würden fristlos entlassen. Telefongespräche und mehrstündige Einzelgespräche Hornauers mit Mitarbeitern seien an der Tagesordnung, berichten die Mitarbeiter. Dabei gehe es um Programminhalte und Personalführung. Hornauer habe sie selbst aufgefordert, Kollegen zu bespitzeln, erzählt die Mitarbeiterin. Bei den täglichen Redaktionskonferenzen sei Hornauer per Videokonferenz zugeschaltet.

Die SPD und die Grünen begrüßten laut "Stuttgarter Zeitung" in ersten Stellungnahmen den Lizenzentzug für "BTV4U". Die SPD erklärte, viel zu lange schon habe Hornauer "den Medienstandort Baden-Württemberg der Lächerlichkeit preisgegeben.