Nachdem das Bundeskartellamt schon im Februar ernste wettbewerbsrechtliche Bedenken gegen die geplante gemeinsame Online-Videoplattform der Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 öffentlich gemacht hatte, verwundert die endgültige Entscheidung nun nicht mehr: Die zwischenzeitlich erfolgte Stellungnahme der beiden Unternehmen konnte nichts mehr an der ablehnenden Haltung ändern.

Somit hat das Bundeskartellamt bereits am Donnerstag das geplante Gemeinschaftsunternehmen untersagt. Die Unternehmen hätten sich nicht bereit gezeigt, "an der geplanten Konzeption des Vorhabens grundlegende Änderungen vorzunehmen", heißt es in einer Mitteilung der Kartellwächter. So sei eine weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter nach wie vor nicht angeboten worden.

 

 

Das Kartellamt hatte eine "rein technische Plattform" gefordert, zu der nicht nur Fernsehsender Zugang hätten haben sollen. Auch einschränkende Vorgaben etwa zur Qualität der Angebote hätte es aus Sicht der Kartellwächter nicht geben dürfen. Wären die Sender darauf allerdings eingegangen, hätte das Angebot mit der ursprünglichen Idee, eine gemeinsame Plattform für den zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten anzubieten, nur noch wenig zu tun gehabt. Die Mediengruppe RTL sprach damals von einer geforderten "Erweiterung ins Unendliche".

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, begründet die Entscheidung so: "Die Gründung der gemeinsamen Plattform würde das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken. Wir haben uns auch umfassend mit den möglichen Vorteilen einer neuen Video-On-Demand-Plattform befasst. In der konkret geplante Form bietet das Projekt jedoch keine Gewähr dafür, die zu erwartenden Nachteile für den Wettbewerb aufzuwiegen."

Bei den Sendern stößt er damit auf völliges Unverständnis. Die Mediengruppe RTL Deutschland stellt in einem Statement klar, dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister fungieren sollte und - im Gegensatz zum häufig zitierten Vorbild "Hulu" - keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte. Ohnehin gebe es gar kein "wettbewerbsloses Duopol" auf dem deutschen TV-Markt - und eine Übertragung ins Internet, das von internationalen Playern dominiert werde und eine grenzenlose Bewegtbild-Vielfalt biete, sei noch weniger nachvollziehbar.

Kritik übt die RTL-Gruppe auch am Vorgehen des Kartellamts, mit dem es monatelang konstruktive Gespräche und auch Vorschläge für Auflagen seitens der Unternehmen gegeben hätte. Um so überraschter sei man, dass sich die Untersagung nun vor allem darauf stütze, dass sich die Plattform nur an TV-Sender richte, da dieses "zentrale Produktmerkmal" bis kurz vor der Entscheidung gar nicht kritisert worden sei. Das Kartellamt verhindere mit der Entscheidung einen "aus Nutzersicht praktischen Service" und schwäche darüber hinaus die Position der deutschen Marktteilnehmer im internationalen Wettbewerb.

Bei der Mediengruppe RTL Deutschland erwägt man nun, gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. Auch bei ProSiebenSat.1 heißt es auf DWDL.de-Nachfrage, dass man eine Beschwerde gegen den Bescheid, den man "nicht nachvollziehbar" finde, nun prüfen wird. ProSiebenSat.1-Chef Thomas Ebeling ließ bei der Bilanz-Pressekonferenz jüngst aber auch schon durchblicken, dass sich die Enttäuschung trotzdem in Grenzen hält, sieht man sich doch mit Maxdome sowie den Abruf-Angeboten der einzelnen Sender bestens aufgestellt.