1,7 Millionen Mal ist die "Tagesschau"-App bislang heruntergeladen worden, doch den Verlagen ist das ein Dorn im Auge. Acht Verlage haben in der vergangenen Woche Klage eingereicht und dabei eine breite Diskussion losgetreten. In der "Süddeutschen Zeitung", deren Verlag ebenfalls zu den Klägern gehört, hat Springer-Chef Mathias Döpfner nun das Vorgehen verteidigt.

Die Klage sei der Warnruf einer ganzen Branche. "Alle privaten Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, auch die privaten Fernsehanbieter sind in Sorge, dass im Zuge der Digitalisierung durch einen Missbrauch der dominierenden, marktverzerrenden Rolle der Öffentlich-Rechtlichen die Geschäftsgrundlage für Qualitätsjournalismus und damit Meinungsvielfalt in Deutschland verloren geht", sagte Döpfner.

Die "Tagesschau"-App sei Ausdruck ungezügelter öffentlich-rechtlicher Expansion, so der Springer-Chef weiter. "Hier ist eine rote Linie überschritten worden." Döpfners persönliches Horrorszenario: "Wenn Gratisangebote der Öffentlich-Rechtlichen den Privaten das Geschäftsmodell in der digitalen Welt zerstören, wird es in den nächsten zehn Jahren Zeitungspleiten geben. Und dann werden irgendwann Gremien zusammentreten, um die Zukunft des Qualitätsjournalismus zu retten und den Zeitungen gnädig Gebühren anbieten."

Die Verlage, so Döpfner, kämpfen dabei um ihre Existenzgrundlage. Dass Springer im vergangenen Jahr einen Rekordgewinn von mehr als 500 Millionen Euro verzeichnete und die größte Rendite ausgerechnet mit dem Zeitungsgeschäft machte, verschweigt er allerdings. "Wenn nun die Öffentlich-Rechtlichen in diesen Markt eindringen, werden sie zu unseren direkten Wettbewerbern", sagte Döpfner in der "SZ" mit Blick auf die App-Diskussion.

"Weil ARD und ZDF ihre Budgets durch Zwangsgebühren beziehen, können sie ihre Apps kostenlos anbieten und zerstören so das Geschäftsmodell der privaten Verlage." Weil nach Ansicht Döpfners ein völlig neues Wettbewerbsfeld entstanden sei, fordert er entsprechende Maßnahmen: "Entweder müssen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Apps kostenpflichtig machen, oder sie müssen auf Apps verzichten. Oder sie müssen auf Gebühren verzichten. Alles andere ist nicht vertretbar." Ob das Gericht dieser Argumentation folgen wird, bleibt allerdings selbstverständlich noch abzuwarten.