Das "ARD-Buffet" wird auch weiterhin mit einem von Burda produzierten Magazin-Ableger am Kiosk vertreten sein. Das Landgericht Hamburg hat einem Bericht von "werben & verkaufen" zufolge eine entsprechende Klage des Bauer-Verlags abgewiesen. Bauer hatte sich auf Paragraf 11a des Rundfunkstaatsvertrags berufen. Dort steht: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt anbieten."
Bauer war allerdings der Ansicht, dass das Heft mehr sei als ein Begleitmagazin zur täglichen Sendung im Ersten - eine Argumentation, der die Richter nun nicht folgten. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Bis dahin möchte Bauer abwarten, ob man in Revision gehen wird. Burkhardt Freyberg, Chef der zuständigen kommerziellen SWR-Tochter SWR Media Services, sieht sich jedenfalls im Recht. "Wir waren von der Zulässigkeit des sendungsbegleitenden Magazins 'ARD-Buffet' stets überzeugt. Das Landgericht Hamburg hat dies nun im Ergebnis bestätigt", sagte er gegenüber "w&v".