Auch wenn Product Placement seit einiger Zeit erlaubt ist: Alles darf noch lange nicht gezeigt werden, etwaige Grenzen müssen auch weiterhin eingehalten werden. Wird ein Produkt in einer Unterhaltungssendung zu stark in den Vordergrund gerückt, handelt es sich nach Auffassung der Medienhüter nach wie vor um unzulässige Schleichwerbung. Einen entsprechenden Fall hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten, kurz ZAK, auf ihrer Sitzung in Stuttgart nun im Programm von Sat.1 fausgemacht.

Konkret geht es um eine Übertragung der UEFA Europa League im Rahmen von "ran", in der in zwei Live-Schalten zum "Hasseröder Männercamp" geschaltet wurde. Im Gespräch zwischen Moderator Oliver Welke und Experte Rainer Calmund wurde die Biermarke nach Auffassung der ZAK wiederholt und lobend erwähnt. Weiter wird bemängelt, dass das Logo des Produkts mehrfach im Studio, auf den Bierflaschen und auch auf "etlichen weiteren Gegenständen" zu sehen gewesen sei. Zwar habe Sat.1 durchaus per Einblendung auf die Produktplatzierung hingewiesen, doch nach Ansicht der ZAK sei diese Form der Produktpräsentation zu auffällig und intensiv. "Die platzierte Marke war nicht in die Handlung eingebunden, und es gab keine dramaturgische Rechtfertigung für die häufige Erwähnung des Produkts. Damit waren die Voraussetzungen für eine zulässige Produktplatzierung nicht erfüllt.", heißt es in der Begründung der ZAK.