Insgesamt 49 Beschwerden gab es beim Presserat aufgrund der Berichterstattung über den gewaltsamen Tod des libyschen Diktators Muammar Al-Gaddafi. Vor allem galt es die Frage zu beantworten, ob es zu vertreten ist, den getöteten Ex-Machthaber auf Fotos und im Bewegtbild zu zeigen - und wenn ja, in welcher Form. Die Entscheidung: Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden dürfe. "Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben", so der Presserat.

Es gehöre zu den Aufgaben der Presse, auch solche Informationen in Wort und Bild zu vermitteln, die Gewalt, Krieg und Sterben beinhalten. Die Darstellung des toten Gaddafis verstoße daher nicht per se gegen den Grundsatz der Menschenwürde nach Ziffer 1 des Kodex. Auch die Ziffer 11 des Kodex, die eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Tod untersagt, sei nicht automatisch verletzt. Jedoch sei bei der Darstellung darauf zu achten, in welcher Form die Bilder gezeigt werden.

So haben zwei Boulevardzeitungen ein Foto des blutverschmierten Gesichts des toten Gaddafi, gezoomt und vergrößert, auf der Titelseite über dem Bruch veröffentlicht. Hierin erkannte der Ausschuss einen Verstoß gegen Aspekte des Jugendschutzes. Im Pressekodex heißt es ausdrücklich: "Bei der
Platzierung bildlicher Darstellungen von Gewalttaten und Unglücksfällen auf Titelseiten beachtet die Presse die möglichen Wirkungen auf Kinder und Jugendliche." In diesen beiden Fällen sprach der Presserat daher eine Missbilligung aus.

Zwei rügen gab es wegen anderer Gründe. Die Zeitschrift "Das Neue", deren Chefredakteur Jörg Mandt bekanntlich glaubt, so gut zu recherchieren wie der "Spiegel", hat nach Auffassung des Presserats gegen das Wahrheitsgebot des Pressekodex verstoßen. In dem auf der Titelseite der Ausgabe vom 17.09.2011 angekündigten Beitrag "Jörg Pilawa - Ein Ehe-Drama! Er lässt seine Frau im Stich" spekulierte das Magazin über den Zustand der Ehe des Fernsehmoderators und berief sich dabei einzig und allein auf Aussagen, die Pilawa im Rahmen der Sendung "Rette die Million" gemacht hatte. Pilawa hatte sich daraufhin persönlich beim Presserat beschwert, da die Leser bereits mit der Überschrift in die Irre geführt würden. Der Presserat monierte, dass reine Vermutungen in der Überschrift zu Tatsachen stilisiert wurden. Damit sei ohne
belegbare Quellen eine persönliche Geschichte konstruiert worden, die
Pilawa moralisch abwerte.

Eine Rüge erhielt zudem die "Auto-Zeitung" wegen Schleichwerbung. In einem Gebrauchtwagen-Sonderheft hatte die Redaktion einen Beitrag über den Werterhalt von Autos durch regelmäßige Wartung veröffentlicht und dabei ohne jede kritische Betrachtung ausschließlich das Angebot einer einzelnen Werkstatt-Kette vorgestellt. Der Artikel enthielt Preisangaben sowie einen Hinweis auf die Website des Unternehmens. Beigestellt waren der Veröffentlichung zudem ein Interview mit dem Geschäftsführer der Firma sowie Fotos, auf denen deutlich deren Logo zu sehen war.