Auf dem Medienforum.NRW kündigten acht Verlage in diesem Jahr an, im ewigen Streit um die "Tagesschau"-App nun sogar vor Gericht zu ziehen. Aus Sicht der Verlage handelt es sich bei der App um eine textdominierte Berichterstattung ohne Sendungsbezug - und damit ein presseähnliches Angebot, das ARD und ZDF verboten sei. Die ARD mache mit dem kostenfreien Angebot den gerade entstehenden Markt für kostenpflichtige Nachrichten-Apps kaputt. Die ARD steht auf dem Standpunkt, dass Videos sehr wohl im Mittelpunkt stünden und es sich zudem nur um eine andere Aufbereitungsart der auch unter tagesschau.de ohnehin bereitgestellten Inhalte handle.
Beim ersten Verhandlungstag vor dem Kölner Landgericht ernteten die Streitparteien aber nicht allzu viel Verständnis. Ohne Entscheidung ging die Verhandlung bereits nach rund einer Stunde zu Ende. Der Vorsitzende Richter der Wettbewerbskammer, Dieter Kehl, forderte die beiden Parteien mit den Worten "Halten Sie es für völlig ausgeschlossen, wenn man mal redet?" vielmehr in einem eher süffisanten Ton dazu auf, sich außergerichtlich zu einigen. Und er fügte hinzu, dass es schon fraglich sei, ob die Sache am Ende dieses, womöglich durch mehrere Instanzen über Jahre auszufechtenden Verfahrens überhaupt noch jemanden interessiere.
Diesen Ratschlag haben ARD und die Verlage sich nun immerhin zu Herzen genommen. Gegenüber dem Medienmagazin "journalist" bestätigten beide Seiten, dass es inzwischen wieder Gespräche zwischen beiden Seiten gebe. Ende November habe es ein erstes Treffen gegeben, in diesen Tagen treffe man sich erneut. "Ich sehe auf beiden Seiten guten Willen, dass wir zu einer Einigung kommen", gibt sich die ARD-Vorsitzende Monika Piel im "journalist" optimistisch. Die Gespräche bezeichnete sie als "erfreulicherweise sehr konstruktiv".
Auch Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger, räumt ein, dass ein jahrelanger Rechtsstreit womöglich nicht der Weisheit letzter Schluss wäre: "Womöglich lassen sich im Dialog Verhaltensregeln verabreden, mit denen sowohl ARD und ZDF wie auch den Verlegern besser gedient ist als mit einem viele Jahre andauernden Rechtsstreit." Allerdings betont er auch, dass man trotzdem an einer "grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs 'Presseähnlichkeit' sehr interessiert" sei.
Zur vorläufigen Beilegung des Rechtsstreits soll nach "journalist"-Informationen nun aber erst einmal ein "Agreement of Understanding" ausgehandelt werden, das einen Verhaltenskatalog enthält, der sich dann im Praxistest bewähren muss. Denkbar sei dabei ein erneuter Umbau der App, durch den die Videos und Audios, die derzeit schon einen großen Teil des Angebots ausmachen, noch stärker in den Vordergrund gerückt und gleichzeitig der Text-Anteil etwas reduziert werden könnte. Dass sich die ARD auf ein Text-Verbot nicht einlassen wird, machte NDR-Intendant Marmor aber schon kurz nach der Gerichtsverhandlung klar: "Wir verschließen uns auch jetzt nicht dem Versuch einer Einigung. Klar ist allerdings, dass die Tagesschau-App neben Bildern und gesprochenen Beiträgen auch künftig nicht auf Texte wird verzichten können."
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