Einmal mehr stört sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) an unzulässiger Glücksspielwerbung. Diesmal trifft es Sat.1, das nach Ansicht der Medienhüter unzulässige Werbung für "Tipico" und "wetten.de" im Programm zeigte. Sat.1 hatte im September und Oktober 2011 etliche Male unter anderem im Zusammenhang mit der Übertragung von Champions League-Spielen für die beiden genannten Sportwettenanbieter geworden. "Die ZAK wird derartige Rechtsverstöße weiter verfolgen", kündigte der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs an.

Weiter sagte er: "Auch der neue Glücksspielstaatsvertrag wird Fernsehwerbung nur in engen Grenzen erlauben. Bis dahin gilt der alte Staatsvertrag fort." Mitte Dezember hatten alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein einen neuen Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet, der im Juli in Kraft treten soll. In der Zwischenzeit gelten die Bestimmungen des alten Glücksspielstaatsvertrags einschließlich des Glücksspielwerbeverbots in allen Bundesländern mit Ausnahme Schleswig-Holsteins fort.