Der Kampf kann beginnen: Wer Interesse am Erwerb der Bundesliga-Rechte hat, kann sein Angebot nun bis zum 2. April 2012 bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) einreichen. Das gab die DFL am Donnerstag bekannt. Es geht dabei um die Rechte für die Spielzeiten 2013/14 bis 2016/17. Insgesamt gibt es erwartungsgemäß zwei Verwertungsszenarien, in denen jeweils 19 Rechte-Pakete und sechs sogenannte Rechtepaketbündel zur Auswahl stehen. Unterschieden wird hierbei zwischen den Verbreitungswegen Kabel, Satellit und Terrestrik (Verbreitungsart Broadcast), IPTV (Netcast I) sowie Web- und Mobile-TV (Netcast II).
Beide Szenarien unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Verbreitungsart der frei empfangbaren Zusammenfassung der Samstagsspiele - es geht dabei also einmal mehr um die Frage, ob die "Sportschau" oder eine ähnliche Sendung im Vorabendprogramm eine Zukunft hat oder nicht. Nach wie vor ist es auch möglich, dass es künftig eine Art Internet-"Sportschau" gibt und die Berichterstattung im frei empfangbaren Fernsehen dadurch später beginnen könnte. Nichts ändern wird sich indes an den fünf verschiedenen Anstoßzeiten.
"Die Voraussetzungen für einen fairen Bieterwettbewerb wurden in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt geschaffen", sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung. "Das Ausschreibungsverfahren für die kommende Rechteperiode wird nach klaren Spielregeln ablaufen. Jetzt sind die Interessenten am Zug." Die finale Entscheidung der Rechtevergabe soll nach dem Willen der DFL noch vor Ende der Saison 2011/12 erfolgen.
Wie geht es nun weiter?
Im ersten Schritt, der so genannten Vorbehaltspreis-Auktion, wird die DFL für sämtliche Rechtepakete und Rechtepaketbündel in beiden Szenarien Vorbehaltspreise festlegen. Diese werden allerdings weder öffentlich noch gegenüber den Interessenten kommuniziert.
Falls in dieser Bieterrunde für ein ausgeschriebenes Rechtepaket oder Rechtepaketbündel exakt ein Angebot abgegeben wird, das den festgelegten Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, nimmt der Ligavorstand das entsprechende Angebot vorbehaltlich der Auswahl des Szenarios an. Wird dagegen auf ein ausgeschriebenes Rechtepaket oder Rechtepaketbündel mehr als ein Angebot abgegeben, das den Vorbehaltspreis erreicht oder überschreitet, kommt es zu einer zweiten Bieterrunde. Dies geschieht auch in dem Fall, dass kein abgegebenes Angebot den Vorbehaltspreis erreicht.
Sofern es zu einer zweiten Bieterrunde kommt, wird die DFL Reservationspreise festlegen, die ebenfalls nicht kommuniziert werden. Sollten Angebote für Rechtepakete oder Rechtepaketbündel abgegeben werden, die diese Reservationspreise übersteigen, ist für die Vergabe zunächst die Höhe der Angebote maßgeblich. Das höchste Angebot wird vorbehaltlich der Auswahl des Szenarios angenommen, wenn das zweithöchste Angebot für dasselbe Rechtepaket oder Rechtepaketbündel mehr als 20 Prozent geringer ist. Anders ausgedrückt: Ist ein Bieter bereit, 20 Prozent mehr zu bieten als der Bieter mit dem zweithöchsten Gebot, hat die DFL keine andere Wahl als das Angebot anzunehmen.
Wenn die Differenz zwischen den Angeboten weniger als 20 Prozent beträgt, liegt die Entscheidung über die Annahme im Ermessen des Ligavorstands. Ausschlaggebend sind dann festgelegte Kriterien wie beispielsweise die technische Reichweite des Medienangebots, das Sendekonzept, redaktionelles Knowhow oder das Zusammenspiel der Rechtepakte im Markt - all das wäre der DFL im erstgenannten Fall hingegen egal.