Seit Jahren streiten sich ARD und ZDF mit den Verlegern darum, wer was im Internet darf. Doch die geplante Einigung ist offenbar in weite Ferne gerückt. Diesen Eindruck erweckt jedenfalls ein "taz"-Bericht vom Freitag, wonach die ARD-weite "Redaktionskonferenz Online" (RKO) den SWR-Intendanten Peter Boudgoust weiterhin dazu auffordert, der gemeinsamen Erklärung von ARD, ZDF und dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) "nicht zuzustimmen".

Der Entwurf der Erklärung gehe hinter den Rundfunkstaatsvertrag zurück und stehe zudem im Widerspruch zu früheren Kommentaren der Intendanten, zitiert die "taz" aus der von Boudgoust erbetenen Stellungnahme. Weiter heißt es: "Die aktuelle journalistische Arbeit" für die Online-Angebote der ARD "kann nicht auf eine eigenständige redaktionelle Berichterstattung in Textform verzichten oder diese zur Ausnahme machen." Die ROK versicherte zwar, dass es das erklärte Ziel sei, verstärkt Video- und Audio-Elemente in die Online-Berichterstattung zu nehmen.

 

Viel mehr gehe es darum, eine "an den Erwartungen und Bedürfnissen der Nutzer orientierte aktuelle Berichterstattung zu gewährleisten". Anders ausgedrückt: Auch Texte und Fotos sollen weiterhin eine Rolle in der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung im Netz spielen - "und zwar so, wie sich die Standards hierfür im Netz - nicht in den Printmedien - herausgebildet haben". Wenig zufrieden zeigte sich die RKO aber auch mit der internen Kommunikation. "Es ist der RKO bewusst, dass es ein sehr schwieriges Unterfangen ist". Trotzdem sei es aber auch für die RKO nicht eben schön, "den aktuellen Sachstand zu dem sie betreffenden Thema teilweise aus den Onlineangeboten der Presse ziehen zu müssen.

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