Eine "medienrechtliche Optimierung" sei der angestrebte Wechsel der Landesmedienanstalt von Sat.1 - so äußerst man sich zumindest in Unterföhring. Geht es nach ProSiebenSat.1, so wird der Sender ab dem kommenden Jahr bei der Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) beheimatet sein und nicht mehr bei der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LKM). Bei ProSiebenSat.1 erhofft man sich dadurch zugleich eine Neuausschreibung der ungebliebten Drittanbieter-Fenster, die einmal mehr an Alexander Kluges dctp sowie News and Pictures von Josef Buchheit gingen - gegen diese Entscheidung reichte Sat.1 bereits Klage ein.

Doch der mögliche Aufsichts-Wechsel birgt noch weitere offene Fragen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" nun berichtet, hat die knappe Mehrheit einer juristischen Prüfgruppe der Medienanstalten Bedenken gegen den Lizenzwechsel von Sat.1 geäußert. Skeptisch sieht man den Wechsel demnach in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland. Die Nord-Vertreter aus Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern vertreten dagegen eine andere Auffassung. Die "SZ" stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob es sich bei dem Ergebnis tatsächlich bloß um einen juristisch-geografischen Zufall handelt.

Wohl eher nicht. Doch bei der Prüfung ging es ohnehin weniger um die Frage, ob Sat.1 überhaupt das Recht zu einem Wechsel der Medienanstalt hat, als viel mehr um die Frage, wann ein solcher Wechsel erlaubt ist. Die Kritiker sind der Meinung, Sat.1 könne erst nach dem Ende der von Rheinland-Pfalz erteilten Lizenz wegziehen. Das wäre allerdings erst im Jahr 2020 der Fall. Bindend sei das nun bekanntgewordene Votum aber ohnehin nicht. Es sei eher eine "Diskussionsgrundlage". Eine Entscheidung über den Lizenzantrag bei der MA HSH will die Kommission Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) am 22. Mai treffen.