Die Chancen der Mediengruppe RTL Deutschland und der ProSiebenSat.1 Media AG auf eine Genehmigung ihres geplanten gemeinsamen Video-on-Demand-Portals mit dem Arbeitsnamen Amazonas sinken weiter. Schon im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte das Kartellamt das Vorhaben untersagt. Damals urteilte die Behörde: Neben dem Ausbau der marktbeherrschenden Stellung würde das Projekt auch gegen das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen verstoßen. Anderen Anbietern sei darüber hinaus keine ausreichende Möglichkeit zur Teilnahme angeboten worden. Gegen diese Entscheidung legten die beiden TV-Konzerne Beschwerde ein.

Doch an diesem Mittwoch bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil, dass das Bundeskartellamt das Vorhaben zu Recht untersagt habe. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Damit bleibt der Mediengruppe RTL Deutschland und der ProSiebenSat.1 Media AG nur die Chance einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, die innerhalb von vier Wochen eingehen muss. Ob die beiden Konzerne diesen Weg gehen wollen, ist derzeit noch nicht klar. "Sobald die Begründung des Gerichts vorliegt, werden wir diese genau prüfen und werden dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Die Behörde und das OLG nehmen in Kauf, dass trotz starker internationaler Wettbewerber eine zentrale Plattform im Netz zum Abruf verpasster TV Sendungen aus dem hiesigen Markt heraus nicht realisierbar ist", erklärt Konstantin von Stechow, Sprecher der Mediengruppe RTL Deutschland.

Vermutlich aber bedeutet die heutige Bestätigung der Kartellamts-Entscheidung ein Aus für das erstmals im August 2010 angekündigte Amazonas-Projekt. Zentraler Streitpunkt bei dem Projekt war die Frage, ob die Gesellschafter wirklich nur als rein technischer Dienstleister auftreten oder das Angebot auch vermarkten. Laut Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 Media AG sollte die Vermarktung jedoch unabhängig einzeln erfolgen. Doch schon bei der Platzierung der einzelnen Video-Inhalten verschiedener Anbieter und dem Seitenaufbau beginnt die Frage, wo die technische Dienstleistung endet und die Vermarktung beginnt, urteilten Kritiker. Eine weitere juristische Auseinandersetzung dürfte zudem die Marktchancen eines solchen Portals schmälern, da in der Zwischenzeit andere Anbieter in den Startlöchern stehen, wie etwa das Projekt "Germany's Gold" von ARD, ZDF und einigen deutschen TV-Produzenten.