Die Entscheidung, die die rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt LMK bei der Vergabe der Drittsendezeit-Lizenzen im Programm von Sat.1 fällte, kam alles andere als überraschend: Wie eh und je setzten sich DCTP und News and Pictures durch, die die Sendeplätze seit vielen Jahren mit Formaten wie "Weck up", "Planetopia", "Spiegel TV Reportage" und "Focus TV Reportage" belegen. Unzufrieden waren Sat.1 selbst wie auch die unterlegenen Konkurrenten damit schon immer.

Doch in diesem Jahr setzte man sich zur Wehr: Sowohl Sat.1 als auch die unterlegenen Konkurrenten N24 und Meta Productions zogen vor Gericht. N24-Chef Torsten Rossmann beklagte öffentlich, dass man ihm schon vor der Bewerbung von Seiten der LMK zu verstehen gegeben habe, dass die Ausschreibung der Sendeplätze das Ziel verfolge, an der derzeitigen Situation nichts zu ändern. Ein LMK-Sprecher bestritt das zwar umgehend - doch die Klage wurde trotzdem eingereicht.

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat nun die Urteile gesprochen - und allen drei Klagen gegen den kombinierten Bescheid, in dem DCTP und News and Stories erneut den Zuschlag und alle Konkurrenten eine Absage erhielten, in vollem Umfang stattgegeben. Damit wurde die erteilten Zulassungen und Ablehungen aufgehoben und die LMK zu einer neuen Entscheidung verpflichtet. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Wenn im Lauf des Monats Oktober die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, dann hat die LMK einen Monat Zeit, Berufung einzulegen.

Das Verwaltungsgericht urteilte nun aber in jedem Fall, dass der Bescheid schon aufgrund der Verletzung verschiedener Vorschriften über das Verfahren bei der Vergabe der Drittsendezeiten rechtswidrig war. Demnach ist ein mehrstufiges Verfahren vorgesehen, das grundsätzlich darauf gerichtet ist , dass die Veranstalter der Drittsendezeiten von LMK und dem Hauptprogrammveranstalter - in diesem Fall Sat.1 - einvernehmlich ausgewählt werden. Für den Fall, dass dies wie im vorliegenden Fall nicht gelingt, stellt der Rundfunkstaatsvertrag weitere zwingende Verfahrensanforderungen auf, die nach Auffassung des Gerichts zu Lasten der Klägerinnen nicht eingehalten worden sind. Auch in materiell-rechtlicher Hinsicht hat das  Verwaltungsgericht in verschiedenen Punkten Bedenken gegen die Entscheidung der LMK, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts.

N24-Chef Rossmann begrüßt das Urteil: "Wir sehen uns durch das Urteil bestätigt und gehen davon aus, dass sich die zuständige Landesmedienanstalt jetzt unvoreingenommen mit unseren Formaten auseinandersetzt." Von der LMK liegt uns bislang keine Stellungnahme vor. Ohnehin stellt sich die Frage, ob die LMK überhaupt noch zuständig sein wird: Im Ärger über die stets gleiche Vergabe der Drittsendelizenzen hat ProSiebenSat.1 entschieden, eine neue Sat.1-Sendelizenz nicht mehr in Rheinland-Pfalz, sondern in Hamburg bei der MA HSH zu beantragen. Die ZAK, in der alle Landesmedienanstalten zusammengeschlossen sind, hatte dem Sendelizenz-Wechsel zugestimmt, die LMK hingegen Klage eingereicht. Auch über die Frage, welche der Medienanstalten über die aktuelle Vergabe der Drittsendezeiten entscheiden soll, ist noch nicht abschließend geklärt.

Die Drittsendezeit ist bei den Veranstaltern beliebt, können sie doch frei von Quotendruck ihre Sendungen im Programm unterbringen - weil so manches Format jedoch nur wenige Zuschauer erreicht, ist die Regelung bei den Sendern recht unpopulär. Derzeit sind RTL und Sat.1 zur Ausstrahlung solcher Drittsendezeiten verpflichtet, weil sie als marktstärkste Programme des privaten Fernsehens einen hohen meinungsbildenden Einfluss haben.