Die drei Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats, die in dieser Woche in Berlin tagten, haben insgesamt vier Rügen ausgesprochen. Neben der Rüge für die "Titanic" traf es "Brand Eins". Hier bemängelt der Presserat eine Verletzung des Grundsatzes der klaren Trennung von Redaktion und Werbung. Stein des Anstoßes: Eine Heft unter dem Titel "Hilfe! - Zwischen Krankheit, Versorgung und Geschäft", das im Auftrag des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie erstellt und gemeinsam mit einer regulären Ausgabe von "Brand Eins" verteilt wurde. Für den Leser sei der Eindruck einer Sonderausgabe der "Brand Eins", nicht einer Auftragsproduktion eines Verbandes erweckt worden. Dadurch gerate die Glaubwürdigkeit der Presse in Gefahr.

Bild.de wurde für die Berichterstattung über einen Mordfall gerügt. Dabei wurde ein Foto der beiden 8 und 11 Jahre alten Mordopfer gezeigt. Der Presserat sah darin einen schweren Verstoß gegen Ziffer 8 des Pressekodex, nach der Opfer besonders geschützt werden müssen. Ein öffentliches Interesse an der identifizierenden Abbildung bestand aus Sicht des Gremiums nicht.

Eine öffentliche Rüge erhielten "Bild" und Bild.de zudem für die Veröffentlichung des Fotos eines falschen Mordopfers. Schon die Veröffentlichung des Fotos eines Mordopfers wäre ein Verstoß gegen die eben genannte Richtlinie gewesen. "Bild" veröffentlichte zu allem Überfluss aber auch noch ein Foto einer Frau gleichen Namens, die gar nicht das Mordopfer war. Damit hat die Zeitung auch noch gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen.

Die Kolumne "Post von Wagner" an "die liebe Homo-Ehe" vom 23. August, wegen der gleich 72 Beschwerden beim Presserat eingegangen waren, hielt der Presserat hingegen nicht für beanstandenswert. Wagner äußerte sich in der Kolumne kritisch zu dem Gesetzentwurf, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. "Die kritische und zugespitzte Positionierung, die als Meinungsäußerung zu erkennen war, ließ erkennbar Raum für Interpretationen der Leser", so der Presserat. Die Kolumne war zumindest unglücklich formuliert, so hieß es darin wörtlich:

"Früher wurden Homosexuelle in Deutschland zu Gefängnis verurteilt.

Was für eine glorreiche Zeit für Euch. Niemand steckt Euch ins Gefängnis, Ihr liebt Eure Partner, Ihr dürft sie lieben. Ihr seid deutsche Ehepartner. Eingetragen im Buch der Standesbeamten. Wir sind ein besseres Deutschland geworden."

Die Frage war also, worauf sich die "glorreiche Zeit" bezieht. Der Presserat urteilte nun schlicht: Die Ansicht des Autors müsse man nicht teilen, sie sei aber vom Recht auf freie Meinungsfreiheit gedeckt. Eine Diskriminierung oder Herabwürdigung von Homosexuellen sah das Gremium in dem Kommentar jedenfalls nicht.