Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im dritten Quartal dieses Jahres im Rundfunk-Bereich nur zwei Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) festgestellt. Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für Zuschauer unter 18 Jahren stellte die KJM bei kabel eins fest. Der Sender zeigte den Horrorfilm "Resident Evil: Apokalypse" in einer ungekürzten Fassung vor 23 Uhr - obwohl sie mit der FSK-Freigabe "keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet war.

Und auch Vox traf es diesmal, kurioserweise ausgerechnet mit einer seiner am Samstagabend gezeigten "Spiegel TV"-Dokumentationen. Der Film "Tempel der Lust - Das Geschäft mit der käuflichen Liebe" lief schon um 20:15 Uhr und fiel den Jugendschützern negativ auf, weil es darin um verschiedene Bordelle und Swingerclubs ging, darunter auch um ein SM- und Fetisch-Studio. Dabei seien ungewöhnliche Sexualpraktiken wie Atemreduktion, Vollgummierung oder Fesselung aus der Erwachsenenperspektive als normal dargestellt worden, die nicht dem Entwicklungsstand von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren entsprächen und deshalb von ihnen nicht eingeordnet werden könnten.